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[[ | Es gibt verschiedene Förderungen und Stipendien, die du beantragen kannst. Dieser Artikel soll dir eine kurze Übersicht über einige der verfügbaren Stipendien bieten. | ||
== Studienbeihilfe == | |||
Die Studienbeihilfe beruht auf der Idee, dass der Staat einen Teil der Finanzierung des Studiums übernimmt, wenn dich deine Eltern nicht ausreichend unterstützen können. Daher berechnet sich die Höhe der Studienbeihilfe unter anderem aus dem Einkommen der Eltern. | |||
Für mehr Informationen, siehe die [https://www.stipendium.at/studienfoerderung/studienbeihilfe/ Webseite der '''Studienbeihilfenbehörde''']. | |||
* '''Es zahlt sich aus, einen Antrag zu stellen''' – im schlechtesten Fall bekommst du einfach keine Beihilfe zuerkannt. | |||
:Der Antragszeitraum für das Wintersemester ist von 20. September bis 15. Dezember, für das Sommersemester von 20. Februar bis 15. Mai.[https://www.stipendium.at/studienfoerderung/studienbeihilfe/fristen/] | |||
:[https://www.stipendium.at/studienfoerderung/studienbeihilfe/wer-hat-anspruch/ Wer hat Anspruch?]<ref> | |||
EWR-Bürger sind laut {{ris|StudFG|4|1a|3}} österreichischen Staatsbürgern gleichgestellt, wenn sie "in das österreichische Bildungs- oder Gesellschaftssystem integriert sind". Nur lässt das Gesetz offen was "Integration ins Bildungssystem" ist. Laut einem [https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bvwg/BVWGT_20161122_W129_2125430_1_00/BVWGT_20161122_W129_2125430_1_00.html Gerichtsurteil dazu] wird Integration bei mehrjährigem Schulbesuch und Erwerb der Matura angenommen. | |||
</ref>, [https://www.stipendium.at/studienfoerderung/studienbeihilfe/voraussetzungen/ Voraussetzungen], [https://www.stipendium.at/service/downloads/ Formular Downloads], [https://www.stipendium.at/kontakt/ Online Kontaktformular] | |||
* Die [https://www.stipendium.at/studienfoerderung/studienbeihilfe/leistungsnachweis/ '''nachzuweisende Leistung'''] ist: | |||
** für Bachelorstudien: 30 ECTS nach dem 2. Semester, 90 ECTS nach dem 6. Semester | |||
** für Masterstudien: 20 ECTS nach dem 2. Semester, 90 ECTS nach dem 6. Semester | |||
* Die '''Anspruchsdauer''' ist die gesetzliche Mindeststudiendauer plus einem Semester (kann aus [https://www.stipendium.at/studienfoerderung/studienbeihilfe/anspruchsdauer/ bestimmten Gründen] verlängert werden). | |||
* Die [https://www.stipendium.at/studienfoerderung/studienbeihilfe/hoehe-der-beihilfe/ '''Höhe der Beihilfe'''] liegt zwischen 5 € und 840 € und wird berechnet aus der ''Höchststudienbeihilfe'' reduziert um: | |||
** den 10.000 € übersteigenden Betrag des Jahreseinkommens, siehe [https://www.stipendium.at/studienfoerderung/studienbeihilfe/zuverdienstgrenze/ Zuverdienstgrenze] (Achtung: hier geht es um unselbständiges Einkommen!) | |||
** die zumutbare Unterhaltsleistung der Eltern und des eingetragenen Partners | |||
** den Jahresbetrag der Familienbeihilfe und des Kinderabsetzbetrages | |||
:Du kannst dir im Vorfeld eine grobe Schätzung [http://www.stipendienrechner.at/studienbeihilfen.htm online berechnen]. An der Studienbeihilfe hängen auch einige Sonderleistungen wie z.B: Fahrtkostenzuschuss, Auslandszuschuss, usw. | |||
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<references/> | |||
==== Wechsel des Studiums ==== | |||
Du darfst dein Studium genauso wie bei der Familienbeihilfe nicht öfters als zweimal wechseln und das nur jeweils innerhalb der ersten zwei Semester (plus der Inskriptionsfrist des dritten Semesters). Wechselst du nach dem zweiten Semester, erlischt dein Anspruch für die Dauer, die du dein altes Studium betrieben hast. | |||
Wenn du alle LVAs aus dem alten Studium im neuen Studium verwenden kannst, gilt das nicht als Studienwechsel - das ist besonders bei einem Wechsel innerhalb der Informatik interessant. | |||
==== Übergang Bachelor zu Master ==== | |||
Willst du im Masterstudium ebenfalls Studienbeihilfe beziehen, musst du das Bachelorstudium in der Mindestzeit plus drei Semester abschließen und innerhalb von 30 Monaten nach dem Bachelorabschluss dein Masterstudium beginnen. | |||
Nach Abschluss des Bachelorstudiums und mit Beginn des Masters musst du einen neuen Antrag auf Studienbeihilfe stellen, da es sich um ein neues Studium handelt. Solltest du nach dem Bachelor ohne Folgeantrag weiterhin Geld bekommen, melde dich bei der Studienbeihilfenbehörde, da du dieses Geld sonst eventuell zurückzahlen musst. | |||
==== SelbsterhalterInnenstipendium ==== | |||
Wenn du dich vier Jahre mit einem Einkommen von mindestens € 8.580,- jährlich "selbst erhalten" hast, kannst du ein [https://www.stipendium.at/studienfoerderung/beihilfe-beruf/selbsterhalterinnen-stipendium/ SelbsterhalterInnen-Stipendium] beantragen. | |||
== Leistungsstipendium == | |||
Das Leistungsstipendium der TU Wien beträgt zwischen 750 € und 1.500 € pro Studienjahr und wird von der Universität vergeben. Du kannst nach der Stipendienausschreibung im Mitteilungsblatt beim Dekanat (üblicherweise ca. ein halbes Jahr vor der Deadline) um dieses Stipendium ansuchen, wenn du folgende Voraussetzungen erfüllst: | Das Leistungsstipendium der TU Wien beträgt zwischen 750 € und 1.500 € pro Studienjahr und wird von der Universität vergeben. Du kannst nach der Stipendienausschreibung im Mitteilungsblatt beim Dekanat (üblicherweise ca. ein halbes Jahr vor der Deadline) um dieses Stipendium ansuchen, wenn du folgende Voraussetzungen erfüllst: | ||
* Du studierst ordentlich an der TU Wien (oder hast gerade dein Studium abgeschlossen) | * Du studierst ordentlich an der TU Wien (oder hast gerade dein Studium abgeschlossen) | ||
* Dein Notendurchschnitt beträgt 1.6 | * Dein Notendurchschnitt beträgt weniger als 1.6 (für Informatik, dieser Wert variiert nach Studienjahr und Fakultät und wird im Mitteilungsblatt veröffentlicht) | ||
* Du hast die österreichische oder eine im Sinne des {{ris|StudFG|4}} gleichgestellte Staatsbürgerschaft | * Du hast die österreichische oder eine im Sinne des {{ris|StudFG|4}} gleichgestellte Staatsbürgerschaft | ||
* Einhaltung der Anspruchsdauer (Mindeststudienzeit + 1 Semester), wobei eine Verlängerung möglich ist (siehe [https://www.stipendium.at/studienfoerderung/studienbeihilfe/anspruchsdauer/#c401 Verlängerung der Anspruchsdauer auf stipendium.at]) | * Einhaltung der Anspruchsdauer (Mindeststudienzeit + 1 Semester), wobei eine Verlängerung möglich ist (siehe [https://www.stipendium.at/studienfoerderung/studienbeihilfe/anspruchsdauer/#c401 Verlängerung der Anspruchsdauer auf stipendium.at]) | ||
Die Einreichfrist ist der 15. Oktober des jeweiligen Jahres. | Die Einreichfrist ist der 15. Oktober des jeweiligen Jahres, die Benachrichtigung erfolgt Mitte bis Ende November. | ||
== Vergabe == | === Vergabe === | ||
Ein guter Notendurchschnitt reicht allerdings noch nicht aus, um das Leistungsstipendium zu bekommen. Für die Vergabe werden die im Studienjahr abgeschlossenen ECTS durch den ECTS-gewichteten Notenschnitt gerechnet. Das Ergebnis wird als Leistungszahl bezeichnet. Die Leistungszahl und der konkrete Betrag variiert je nach Studienjahr mit dem zur Verfügung stehenden Budget und den Einreichungen. Negative Noten werden Notenschnitt ebenso berücksichtigt. | Ein guter Notendurchschnitt reicht allerdings noch nicht aus, um das Leistungsstipendium zu bekommen. Für die Vergabe werden die im abgeschlossenen Studienjahr (01.10. bis 30.09.) abgeschlossenen ECTS durch den ECTS-gewichteten Notenschnitt gerechnet. Das Ergebnis wird als Leistungszahl bezeichnet. Die Leistungszahl und der konkrete Betrag variiert je nach Studienjahr mit dem zur Verfügung stehenden Budget und den Einreichungen. Negative Noten werden im Notenschnitt ebenso berücksichtigt. | ||
Faustregel: Bei 60 ECTS und Durchschnitt von 1,5 geht sich das Stipendium aus. Bei weniger ECTS muss der Schnitt besser sein, bei mehr ECTS kann er schlechter, aber unter 1,6, sein. | |||
==== Vergangene Leistungszahlen ==== | |||
* 2019: Studierenden mit einer Leistungszahl >70 wurden € 1.500, mit einer Leistungszahl zwischen 65 und 70 € 1.205, 60 und 65 € 903, 55 und 60 € 790, 50 und 55 € 780, 45 und 50 € 765, 40 und 45 € 760, 35 und 40 € 755, 30 und 35 € 750 zuerkannt. | |||
* 2018: Studierenden mit einer Leistungszahl >70 wurden € 1.500, mit einer Leistungszahl zwischen 55 und 60 € 1.000, 50 und 55 € 869,50, 45 und 50 € 780, 40 und 45 € 750 zuerkannt. Dies wurde beispielsweise von folgenden Notenverteilungen erreicht: | |||
** 40 ECTS gesamt, davon 40 ECTS sehr gut (Schnitt von 1,00, Leistungszahl 40) | |||
** 60 ECTS gesamt, davon 45 ECTS sehr gut, 12 ECTS gut, 3 ECTS nicht genügend (Schnitt von 1,4, Leistungszahl 40,71) | |||
** 60 ECTS gesamt, davon 36 ECTS sehr gut, 18 ECTS gut (Schnitt von 1,5, Leistungszahl 40) | |||
* 2017: Studierenden mit einer Leistungszahl >55 wurden € 1.500, mit einer Leistungszahl zwischen 45 und 50 € 1.455, 40 und 45 € 1.413, 35 und 40 € 1.300, 30 und 35 € 1.200, 25 und 30 € 980 und 20 und 25 € 760 zuerkannt. | * 2017: Studierenden mit einer Leistungszahl >55 wurden € 1.500, mit einer Leistungszahl zwischen 45 und 50 € 1.455, 40 und 45 € 1.413, 35 und 40 € 1.300, 30 und 35 € 1.200, 25 und 30 € 980 und 20 und 25 € 760 zuerkannt. | ||
* 2016: Studierenden mit einer Leistungszahl >55 wurden € 1.500, mit einer Leistungszahl zwischen 45 und 50 € 1.003,17, 40 und 45 € 772, 35 und 40 € 757, 30 und 35 € 755, 25 und 30 € 752 und 20 und 25 € 750 zuerkannt. | * 2016: Studierenden mit einer Leistungszahl >55 wurden € 1.500, mit einer Leistungszahl zwischen 45 und 50 € 1.003,17, 40 und 45 € 772, 35 und 40 € 757, 30 und 35 € 755, 25 und 30 € 752 und 20 und 25 € 750 zuerkannt. | ||
'''Hinweis:''' Vor 2018 wurde die Leistungszahl aus Semesterstunden statt ECTS errechnet. | |||
== Stiftungsstipendium == | |||
Pro Studienjahr werden an ca. 100 Studierende Stipendien in der Höhe von € 2.000 vergeben. Dieses Stipendium wird aus diversen Stiftungen (''Stipendienstiftung für Studierende der Technischen Universität Wien'', ''Allgemeine Hochschulstipendienstiftung für Wiener Hochschulen''), finanziert und heißt deshalb Stiftungsstipendium. | |||
Die Einreichung erfolgt bei der Studienabteilung. | |||
=== Vergabe === | |||
Um das Stipendium zu erhalten, muss man wie beim Leistungsstipendium einen guten Studienerfolg nachweisen. Üblicherweise werden mindesten 45 ECTS und ein Notendurchschnitt von weniger als 2,5 von Mitte November letzten Jahres bis Mitte November diesen Jahres gefordert. Außerdem darf man unter keinen Umständen mehr als 7 Semester für den Bachelor und (!) 11 Semester für Bachelor und Master bis dato benötigt haben (auch wenn man im Master das Stipendium beantragt, darf man nicht mehr als 7 Semester für den Bachelor benötigt haben). | |||
Die Reihung ergibt sich aus einem Punkteschema: Jede Note zählt dabei folgendermaßen: (5 - Note) * ECTS. Hat man also ein Sehr gut auf eine LVA mit 6 ECTS zählt diese Note 24 Punkte. Ein Genügend auf eine LVA mit 3 ECTS zählt dementsprechend nur 3 Punkte. Durch die Berechnungsweise ist es vorwiegend wichtig, relativ viele ECTS zu haben, solange der gewichtete Schnitt bei weniger als 2,5 liegt. | |||
Im Gegensatz zum Leistungsstipendium ist zusätzlich noch die soziale Bedürftigkeit nachzuweisen. Diese erfüllst du, wenn du Studienbeihilfe beziehst '''oder''' gewisse Einkommensgrenzen erfüllst. | |||
==== Vergangene Vergaben ==== | |||
* Im Vergabezeitraum 2017 (Leistungszeitraum 2016-2017) reichten 188 Punkte für den Erhalt des Stiftungsstipendiums. Diese Punkte wurden beispielsweise von folgenden Notenverteilungen erreicht: | |||
** 47 ECTS gesamt, davon 47 ECTS sehr gut (Schnitt von 1,00) | |||
** 60 ECTS gesamt, davon 26 ECTS sehr gut, 16 ECTS gut, 18 ECTS befriedigend (Schnitt von 1,87) | |||
** 75 ECTS gesamt, davon 38 ECTS gut und 37 ECTS befriedigend (Schnitt von 2,49) | |||
== Studienabschluss-Stipendium der TU Wien == | |||
Das Studienabschluss-Stipendium der TU Wien (nicht zu verwechseln mit dem [https://www.stipendium.at/studienfoerderung/beihilfe-beruf/studienabschluss-stipendium/ gleichnamigen Stipendium der Stipendienstelle]) beträgt € 3.000 pro Studienjahr. Du kannst es beantragen, falls du Studiengebühren zahlen müsstest (z.B. wenn du im 9. Semester deines Bachelor-Studiums bist) aber berufstätig bist. Näheres findest du in der [https://www.tuwien.at/fileadmin/Assets/dienstleister/studienabteilung/2018.09.18.VerordnungdesRektorats_Studienabschluss-Stipendium002.pdf Verordnung]. | |||
'''Achtung:''' Das Stipendium wird nach dem Prinzip "First come – first served" vergeben. Du solltest den Antrag darauf daher so bald wie möglich innerhalb der Antragsfrist stellen. | |||
== Sonstige Stipendien == | |||
Es gibt auch noch viele weitere Stipendien aus verschiedensten Quellen, zu denen du online mehr Informationen findest. Auf [http://www.grants.at grants.at] kannst du in einer großen Datenbank nach weiteren Stipendien suchen. Wenn du Fragen hast, sind die [https://www.stipendium.at Stipendienstelle] und das [https://htu.at/Sozial Sozialreferat] eine gute Anlaufstelle. Weitere Förderungen und Stipendien findest du auf der [https://ooe.arbeiterkammer.at/beratung/bildung/bildungsfoerderungen/index.html Übersichtsseite der AK Oberösterreich zu Bildungsförderungen]. | |||
== Landesförderungen == | |||
Einige Bundesländer bieten Förderungen an. Details dazu bekommst du bei den entsprechenden Stipendienstellen oder Landesregierungen. | |||
== Weblinks == | |||
* Weitere Details zu dem Leistungsstipendium und dem Förderungsstipendium findest du [https://informatics.tuwien.ac.at/ss-scholarships-de online]. | |||
[[Kategorie:Lexikon]] |
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