Habilitationskommission: Unterschied zwischen den Versionen

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Voraussetzung für die Habilitation ist der Abschluss eines Doktoratsstudiums bzw. die Promotion. Rechtlich ist sie in {{ris|UG|103}} und in den [https://www.tuwien.at/fileadmin/Assets/dienstleister/Datenschutz_und_Dokumentenmanagement/Habilitationsverfahren.pdf Richtlinien für das Habilitationsverfahren der TU Wien] (Teil der Satzung) geregelt.
Voraussetzung für die Habilitation ist der Abschluss eines Doktoratsstudiums bzw. die Promotion. Rechtlich ist sie in {{ris|UG|103}} und in den [https://www.tuwien.at/fileadmin/Assets/dienstleister/Datenschutz_und_Dokumentenmanagement/Habilitationsverfahren.pdf Richtlinien für das Habilitationsverfahren der TU Wien] (Teil der Satzung) geregelt.


An der Fakultät für Informatik an der TU wird das (wie an vielen anderen Unis) folgendermaßen gehandhabt:
Parität: 2 (Profs) + 2 (Mittelbau) + 2 (Studis)
* Die Antragstellende reicht eine Hablitationsschrift ein.
: Diese besteht aus etwa 5 wissenschaftlichen Artikeln (+ ein paar Ergänzungen, die nicht Teil der eigentlichen Schrift sind), die aussagekräftig für das eigene Forschungsgebiet sind.


* Eine Habilitationskommission wird gebildet.
== Ablauf ==
: Sie besteht einer vorsitzenden Person, habilitierten Lehrenden zur Begutachtung der fachlichen Qualifikation, Studierenden zur Beurteilung der didaktischen Qualifikation und einer Vertreterin des Kreises für Gleichbehandlungsfragen.
: Für die Feststellung der Qualifikation werden Gutachten benötigt - die fachlichen Gutachten sollten sowohl von habilitierten Lehrenden an der Universität kommen als auch von außerhalb, die didaktischen Gutachten kommen üblicherweise von den Studierenden (so wie marty das mitbekommen hat, ist das aber nicht notwendig).


* In der ersten Habilitationssitzung werden die Aufgaben verteilt und Termine festgelegt.
* At the first meeting, taking place as soon as all members have been nominated, the head of the committee is elected and two reviewers for the didactic qualification are chosen. (The reviewers judging the scientific work will have been selected already before by the senate.)


* Es wird ein Termin festgesetzt, zu dem die Gutachten eingelangt sein müssen (üblicherweise 2 Monate + 1 Monat Zeit für Einsprüche), und einer danach für die abschließende Sitzung der Kommission.
* Three to four months later, as soon as a sufficient number of reports has arrived, the public talk by the Habilitation candidate takes place followed by a question answering session. The members of the committee are expected to attend this talk.
: Die fachlichen Gutachten gehen normalerweise ans Dekanat und liegen dort zur Einsicht auf.


* Zum zweiten Termin findet eine öffentliche Probevorlesung der Kandidatin statt.
* The last meeting takes place at least two days and at most two weeks after the talk. Based on the reports and on the talk the committee decides about the Habilitation.


* Beim dritten Termin berät die Kommission unter Ausschluss der Öffentlichkeit über die Gutachten. Nach einer Abstimmung über die fachliche Eignung wird über die didaktische Qualifikation abgestimmt.
* Replacement members have access to the reports and can attend the meetings, but have only a vote if they step in for a regular member that couldn’t make it to the meeting.
 
* Danach kann die Habilitation verliehen werden.


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