Habilitationskommission: Unterschied zwischen den Versionen

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Habilitiert zu sein bedeutet, die Lehrbefugnis ("venia docendi") für eine Universität nachgewiesen zu haben.
Habilitiert zu sein bedeutet, die Lehrbefugnis ("venia docendi") für eine Universität nachgewiesen zu haben.
Voraussetzung für die Habilitation ist der Abschluß eines Doktoratsstudiums bzw. die Promotion.
Voraussetzung für die Habilitation ist der Abschluß eines Doktoratsstudiums bzw. die Promotion.
Rechtlich ist sie in [http://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Dokumentnummer=NOR40110377 §103 UG] und in den [http://www.tuwien.ac.at/dle/universitaetskanzlei/richtlinien_und_verordnungen/habilitationsverfahren/ Richtlinien für das Habilitationsverfahren der TU Wien] (Teil der Satzung) geregelt.
Rechtlich ist sie in {{ris|UG|103}} und in den [https://www.tuwien.at/fileadmin/Assets/dienstleister/Datenschutz_und_Dokumentenmanagement/Habilitationsverfahren.pdf Richtlinien für das Habilitationsverfahren der TU Wien] (Teil der Satzung) geregelt.


An der Fakultät für Informatik an der TU wird das (wie an vielen anderen Unis) folgendermaßen gehandhabt:
An der Fakultät für Informatik an der TU wird das (wie an vielen anderen Unis) folgendermaßen gehandhabt:
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Einen offiziellen Text wie eine Habil auf der TU abzulaufen hat ist auf der [http://www.htu.at htu-Seite] unter "Downloads/Gesetzestexte" zu finden.
Einen offiziellen Text wie eine Habil auf der TU abzulaufen hat ist auf der [http://www.htu.at htu-Seite] unter "Downloads/Gesetzestexte" zu finden.
[[Kategorie:Lexikon]]
fsinf
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