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Habilitiert zu sein bedeutet, die Lehrbefugnis ("venia docendi") für eine Universität nachgewiesen zu haben. | Habilitiert zu sein bedeutet, die Lehrbefugnis ("venia docendi") für eine Universität nachgewiesen zu haben. | ||
Voraussetzung für die Habilitation ist der Abschluß eines Doktoratsstudiums bzw. die Promotion. | Voraussetzung für die Habilitation ist der Abschluß eines Doktoratsstudiums bzw. die Promotion. | ||
Rechtlich ist sie in | Rechtlich ist sie in {{ris|UG|103}} und in den [https://www.tuwien.at/fileadmin/Assets/dienstleister/Datenschutz_und_Dokumentenmanagement/Habilitationsverfahren.pdf Richtlinien für das Habilitationsverfahren der TU Wien] (Teil der Satzung) geregelt. | ||
An der Fakultät für Informatik an der TU wird das (wie an vielen anderen Unis) folgendermaßen gehandhabt: | An der Fakultät für Informatik an der TU wird das (wie an vielen anderen Unis) folgendermaßen gehandhabt: | ||
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Einen offiziellen Text wie eine Habil auf der TU abzulaufen hat ist auf der [http://www.htu.at htu-Seite] unter "Downloads/Gesetzestexte" zu finden. | Einen offiziellen Text wie eine Habil auf der TU abzulaufen hat ist auf der [http://www.htu.at htu-Seite] unter "Downloads/Gesetzestexte" zu finden. | ||
[[Kategorie:Lexikon]] |