Fachkommission-Informatik und European Credit Transfer System: Unterschied zwischen den Seiten
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Die ECTS-Punkte sollen dabei ein einheitliches Maß für getane Arbeit der/des Studierenden im Rahmen eines Studiums bieten (und nicht, wie [[SemesterWochenStunde]]n, den Zeitaufwand für die Lehrenden). | |||
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<pre>Neu einzurichtende Studien dürfen nur als Bachelorstudien, Masterstudien, Doktoratsstudien, kombinierte Master- und Doktoratsstudien oder Erweiterungsstudien eingerichtet werden. Der Umfang der Studien mit Ausnahme der Doktoratsstudien ist im Sinne des Europäischen Systems zur Anrechnung von Studienleistungen (European Credit Transfer System – ECTS, 253/2000/EG, Amtsblatt Nr. L 28 vom 3. Februar 2000) in ECTS-Anrechnungspunkten anzugeben. Mit diesen Anrechnungspunkten ist der relative Anteil des mit den einzelnen Studienleistungen verbundenen Arbeitspensums zu bestimmen, wobei das Arbeitspensum eines Jahres 1 500 Echtstunden zu betragen hat und diesem Arbeitspensum 60 Anrechnungspunkte zugeteilt werden.</pre> | |||
* 1500 Stunden = 60 ECTS pro Jahr -> 25 Stunden = 1 ECTS | |||
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Zwar bieten die ECTS-Punkte ein einheitliches Schema, ihre Zuteilung wird jedoch europaweit (bzw. auch uni-weit) sehr unterschiedlich gehandhabt. Die ECTS-Punkte im Studienplan der [[Informatik]] sind jedenfalls im Sinne der Definition nicht _ganz_ ernst zu nehmen. | |||
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Aktuelle Version vom 25. Februar 2016, 17:19 Uhr
Abkürzung dafür ist ECTS
Leicht verwandt, bzw. möglicherweise definiert mit/in dem Bologna Prozess. Die Idee ist, die Mobilität der Studierenden innerhalb Europas zu fördern bzw. zu erleichtern.
Die ECTS-Punkte sollen dabei ein einheitliches Maß für getane Arbeit der/des Studierenden im Rahmen eines Studiums bieten (und nicht, wie SemesterWochenStunden, den Zeitaufwand für die Lehrenden).
Der Soll-Aufwand ist definiert im § 54 Abs. 2 UG :
Neu einzurichtende Studien dürfen nur als Bachelorstudien, Masterstudien, Doktoratsstudien, kombinierte Master- und Doktoratsstudien oder Erweiterungsstudien eingerichtet werden. Der Umfang der Studien mit Ausnahme der Doktoratsstudien ist im Sinne des Europäischen Systems zur Anrechnung von Studienleistungen (European Credit Transfer System – ECTS, 253/2000/EG, Amtsblatt Nr. L 28 vom 3. Februar 2000) in ECTS-Anrechnungspunkten anzugeben. Mit diesen Anrechnungspunkten ist der relative Anteil des mit den einzelnen Studienleistungen verbundenen Arbeitspensums zu bestimmen, wobei das Arbeitspensum eines Jahres 1 500 Echtstunden zu betragen hat und diesem Arbeitspensum 60 Anrechnungspunkte zugeteilt werden.
- 1500 Stunden = 60 ECTS pro Jahr -> 25 Stunden = 1 ECTS
Zwar bieten die ECTS-Punkte ein einheitliches Schema, ihre Zuteilung wird jedoch europaweit (bzw. auch uni-weit) sehr unterschiedlich gehandhabt. Die ECTS-Punkte im Studienplan der Informatik sind jedenfalls im Sinne der Definition nicht _ganz_ ernst zu nehmen.