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Matrikelnummern sind seit Juni 2017 8-stellig (vorherigen wurde automatisch eine 0 vorangestellt). | |||
[ | Die Matrikelnummer an Universitäten wird bei [[Lehrveranstaltung]]s- und Prüfungsanmeldungen, zur Zeugnisausstellung sowie an manchen Universitäten auch zur Erstellung eines e-mail - accounts benötigt bzw. verwendet. Die Matrikelnummer wird für alle weiteren Studienzulassungen (an der Stammuniversität oder anderen Universitäten) beibehalten. Nach einer Studienunterbrechung wird dieselbe Matrikelnummer weiterverwendet, mit anderen Worten: die Matrikelnummer gilt „lebenslänglich“. Eine [https://fsinfquotes.jvales.net/index.php/search?s=exmatrikulation Exmatrikulation] gibt es nicht. | ||
Quelle: [https://www.ris.bka.gv.at/NormDokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20011989&Paragraf=4 §4 Universitäts- und Hochschulstatistik- und Bildungsdokumentationsverordnung] | |||
Alte Nummernblöcke: [https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2004_II_288/COO_2026_100_2_112417.pdfsig Bildung und Vergabe von Matrikelnummern] | |||
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Aktuelle Version vom 26. August 2024, 13:43 Uhr
Identifiziert einen Studenten / eine Studentin österreichweit; man erhält sie, wenn man sich erstmalig immatrikuliert.
Aufbau: T JJ NNNNN
- Typ
- 0 -- Matrikelnummern vor Juni 2017
- 1,2,3 -- Universität
- 4 -- Pädagogische Hochschule
- 5 -- Fachhochschule
- 6 -- Privatuniversität
- letzten zwei Ziffern des Jahres
- laufende Nummer
- Scheinbar in 1000ender-Blöcken zugewiesen. Informatik/TU studis haben oft 25xxx und 26xxx.
Matrikelnummern sind seit Juni 2017 8-stellig (vorherigen wurde automatisch eine 0 vorangestellt).
Die Matrikelnummer an Universitäten wird bei Lehrveranstaltungs- und Prüfungsanmeldungen, zur Zeugnisausstellung sowie an manchen Universitäten auch zur Erstellung eines e-mail - accounts benötigt bzw. verwendet. Die Matrikelnummer wird für alle weiteren Studienzulassungen (an der Stammuniversität oder anderen Universitäten) beibehalten. Nach einer Studienunterbrechung wird dieselbe Matrikelnummer weiterverwendet, mit anderen Worten: die Matrikelnummer gilt „lebenslänglich“. Eine Exmatrikulation gibt es nicht.
Quelle: §4 Universitäts- und Hochschulstatistik- und Bildungsdokumentationsverordnung
Alte Nummernblöcke: Bildung und Vergabe von Matrikelnummern