Hochschulvertretung: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 23. Dezember 2023, 09:06 Uhr
Die Hochschulvertretung (HV) früher Universitätsvertretung (UV) ist eine Vertretungsebene der ÖH und sind (als Körperschaften öffentlichen Rechts) eigene Rechtspersonen. Als solche dürfen sie z.B. Wirtschaftsbetriebe besitzen.
Wie der Name schon sagt gibt es davon für jede Uni eine.
Auf der TU Wien spricht man von der HochschülerInnenschaft der TU Wien.