Habilitationskommission und Erasmus: Unterschied zwischen den Seiten

Aus Wiki
(Unterschied zwischen Seiten)
Zur Navigation springen Zur Suche springen
KKeine Bearbeitungszusammenfassung
 
Keine Bearbeitungszusammenfassung
 
Zeile 1: Zeile 1:
Habilitiert zu sein bedeutet, die Lehrbefugnis ("venia docendi") für eine Universität nachgewiesen zu haben.
Erasmus ist ein Programm der Europäischen Union, in dessen Rahmen ein Austausch von Studierenden zwischen Europäischen Universitäten stattfindet. Wenn du also für ein oder zwei Semester eine andere europäische Uni sehen möchtest, dann bietet sich das Erasmus-Programm an.
Voraussetzung für die Habilitation ist der Abschluß eines Doktoratsstudiums bzw. die Promotion.
Rechtlich ist sie in {{ris|UG|103}} und in den [https://www.tuwien.at/fileadmin/Assets/dienstleister/Datenschutz_und_Dokumentenmanagement/Habilitationsverfahren.pdf Richtlinien für das Habilitationsverfahren der TU Wien] (Teil der Satzung) geregelt.


An der Fakultät für Informatik an der TU wird das (wie an vielen anderen Unis) folgendermaßen gehandhabt:
== Vorbereitung ==
* Die Antragstellende reicht eine Hablitationsschrift ein.
: Diese besteht aus etwa 5 wissenschaftlichen Artikeln (+ ein paar Ergänzungen, die nicht Teil der eigentlichen Schrift sind), die aussagekräftig für das eigene Forschungsgebiet sind.


* Eine Habilitationskommssion wird gebildet.
Die Grundlage für einen Austausch ist ein Abkommen zwischen der TU Wien und einer Universität in einem anderen europäischen Land. Eine aktuelle Liste der bestehenden Abkommen findest du im TISS<ref>https://tiss.tuwien.ac.at/mobility/erasmusList.xhtml</ref>. Dort findest du auch die zuständigen ProfessorInnen für die jeweiligen Abkommen, mit denen du dich in Verbindung setzt, falls du dich für einen Platz an einer Universität nominieren lassen möchtest. Außerdem findest du in der Liste auch die Anzahl der Plätze an einer Uni, wobei nur rund 50% aller Plätze an der Informatik belegt werden. Die Chancen auf eine Nominierung stehen also für die meisten Gastuniversitäten gut.
: Sie besteht einer vorsitzenden Person, habilitierten Lehrenden zur Begutachtung der fachlichen Qualifikation, Studierenden zur Beurteilung der didkatischen Qualifikation und einer Vertretrin des Kreises für Gleichbehandlungsfragen.
: Für die Feststellung der Qualifikation werden Gutachten benötigt - die fachlichen Gutachten sollten sowohl von habilitierten Lehrenden an der Universität kommen als auch von außerhalb, die didaktischen Gutachten kommen üblicherweise von den Studierenden (so wie marty das mitbekommen hat, ist das aber nicht notwendig).


* In der ersten Habilitationssitzung werden die Aufgaben verteilt und Termine festgelegt.
Bist du einmal zugelassen, musst du dir noch Lehrveranstaltungen aussuchen, die du dort machen und dir an der TU Wien anrechnen lassen möchtest. Diese sogenannten Voranrechnungen müssen dir von dem/der StudiendekanIn bereits vor der Abreise bestätigt werden. Das ist für dich die Garantie, dass dir diese vorangerechneten Lehrveranstaltungen nach deiner Rückkehr für dein Studium an der TU angerechnet werden.


* Es wird ein Termin festgesetzt, zu dem die Gutachten eingelangt sein müssen (üblicherweise 2 Monate + 1 Monat Zeit für Einsprüche), und einer danach für die abschließende Sitzung der Kommission.
== Erasmus-Stipendium ==
: Die fachlichen Gutachten gehen normalerweise ans Dekanat und liegen dort zur Einsicht auf.


* Zum zweiten Termin findet eine öffentliche Probevorlesung der Kandidatin statt.
Du bekommst, abhängig vom Zielland, ein Stipendium zwischen 200 und 350 Euro pro Monat, falls du pro Monat an der Gastuniversität mindestens 3 ECTS an Studienleistung erbringst. Das Erasmus-Stipendium wird dir gegebenenfalls zusätzlich zu einem österreichischen Stipendium und der Familienbeihilfe ausgezahlt.
: Danach berät die Kommission unter Ausschluß der Öffentlichkeit über die Gutachten. Nach einer Abstimmung über die fachliche Eignung, bei der nur Habilitierte stimmberechtigt sind, wird noch von allen über die didaktische Qualifikation abgestimmt. Danach kann die Habilitation verliehen werden.


Es gibt auf der Informatik eine Beschreibung von Werner Purgathofer, die auf seiner [http://www.cg.tuwien.ac.at/staff/Habil-Richtlinien.html Homepage] zu finden ist.
== Beschränkungen der Fakultät ==


Einen offiziellen Text wie eine Habil auf der TU abzulaufen hat ist auf der [http://www.htu.at htu-Seite] unter "Downloads/Gesetzestexte" zu finden.
Leider gibt es an unserer Fakultät seit einigen Semestern einige Einschränkungen, die ein Auslandsstudium erheblich erschweren. Diese Regelungen der StudiendekanInnen sind:
[[Kategorie:Lexikon]]
 
* Studierende sollten vor Antritt des Erasmusauslandsaufenthaltes zumindest 90 ECTS an Studienerfolg nachweisen.
* Lehrveranstaltungen ausländischer Universitäten können mit der Zustimmung von den Koordinatoren ausgenommen der ersten 3 Semester für Pflichtfächer der Technischen Universität Wien anerkannt werden.
* TU Wien Studierende mit einer nicht-österreichischen Staatsbürgerschaft können nicht in ihr Heimatland entsendet werden.
 
Ausnahmen zu allen drei Punkten werden laut dieser Regelungen nur in begründeten, mit dem/der KoordinatorIn abgesprochenen Fällen erteilt. In der Praxis werden Ausnahmen zwar des Öfteren gewährt, jedoch solltest du dich bei einem geplanten Erasmusaufenthalt früh genug an den/die StudiendekanIn wenden. Außerdem macht vor allem die zweite Regelung zweisemestrige Erasmusaufenthalte äußerst schwierig.
 
== Informationen ==
 
Weitere Informationen sowie Erfahrungsberichte findest du auf der Seite der Nationalagentur für Lebenslanges Lernen<ref>http://www.erasmus.at</ref>. Ebenfalls empfehlenswert ist die Seite des Außeninstitutes der TU Wien<ref>http://www.ai.tuwien.ac.at/international</ref>, welches als Anlaufstelle für deine Fragen zum Auslandsstudium dient.
 
<references />

Version vom 17. September 2019, 13:10 Uhr

Erasmus ist ein Programm der Europäischen Union, in dessen Rahmen ein Austausch von Studierenden zwischen Europäischen Universitäten stattfindet. Wenn du also für ein oder zwei Semester eine andere europäische Uni sehen möchtest, dann bietet sich das Erasmus-Programm an.

Vorbereitung

Die Grundlage für einen Austausch ist ein Abkommen zwischen der TU Wien und einer Universität in einem anderen europäischen Land. Eine aktuelle Liste der bestehenden Abkommen findest du im TISS[1]. Dort findest du auch die zuständigen ProfessorInnen für die jeweiligen Abkommen, mit denen du dich in Verbindung setzt, falls du dich für einen Platz an einer Universität nominieren lassen möchtest. Außerdem findest du in der Liste auch die Anzahl der Plätze an einer Uni, wobei nur rund 50% aller Plätze an der Informatik belegt werden. Die Chancen auf eine Nominierung stehen also für die meisten Gastuniversitäten gut.

Bist du einmal zugelassen, musst du dir noch Lehrveranstaltungen aussuchen, die du dort machen und dir an der TU Wien anrechnen lassen möchtest. Diese sogenannten Voranrechnungen müssen dir von dem/der StudiendekanIn bereits vor der Abreise bestätigt werden. Das ist für dich die Garantie, dass dir diese vorangerechneten Lehrveranstaltungen nach deiner Rückkehr für dein Studium an der TU angerechnet werden.

Erasmus-Stipendium

Du bekommst, abhängig vom Zielland, ein Stipendium zwischen 200 und 350 Euro pro Monat, falls du pro Monat an der Gastuniversität mindestens 3 ECTS an Studienleistung erbringst. Das Erasmus-Stipendium wird dir gegebenenfalls zusätzlich zu einem österreichischen Stipendium und der Familienbeihilfe ausgezahlt.

Beschränkungen der Fakultät

Leider gibt es an unserer Fakultät seit einigen Semestern einige Einschränkungen, die ein Auslandsstudium erheblich erschweren. Diese Regelungen der StudiendekanInnen sind:

  • Studierende sollten vor Antritt des Erasmusauslandsaufenthaltes zumindest 90 ECTS an Studienerfolg nachweisen.
  • Lehrveranstaltungen ausländischer Universitäten können mit der Zustimmung von den Koordinatoren ausgenommen der ersten 3 Semester für Pflichtfächer der Technischen Universität Wien anerkannt werden.
  • TU Wien Studierende mit einer nicht-österreichischen Staatsbürgerschaft können nicht in ihr Heimatland entsendet werden.

Ausnahmen zu allen drei Punkten werden laut dieser Regelungen nur in begründeten, mit dem/der KoordinatorIn abgesprochenen Fällen erteilt. In der Praxis werden Ausnahmen zwar des Öfteren gewährt, jedoch solltest du dich bei einem geplanten Erasmusaufenthalt früh genug an den/die StudiendekanIn wenden. Außerdem macht vor allem die zweite Regelung zweisemestrige Erasmusaufenthalte äußerst schwierig.

Informationen

Weitere Informationen sowie Erfahrungsberichte findest du auf der Seite der Nationalagentur für Lebenslanges Lernen[2]. Ebenfalls empfehlenswert ist die Seite des Außeninstitutes der TU Wien[3], welches als Anlaufstelle für deine Fragen zum Auslandsstudium dient.