Habilitationskommission: Unterschied zwischen den Versionen

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Habilitiert zu sein bedeutet, die Lehrbefugnis ("venia docendi") für eine Universität nachgewiesen zu haben.
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Voraussetzung für die Habilitation ist der Abschluß eines Doktoratsstudiums bzw. die Promotion.
Voraussetzung für die Habilitation ist der Abschluß eines Doktoratsstudiums bzw. die Promotion.
Rechtlich ist sie in [http://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Dokumentnummer=NOR40110377 §103 UG] und in den [http://www.tuwien.ac.at/dle/universitaetskanzlei/richtlinien_und_verordnungen/habilitationsverfahren/ Richtlinien für das Habilitationsverfahren der TU Wien] (Teil der Satzung) geregelt.
Rechtlich ist sie in {{ris|UG|103}} und in den [https://www.tuwien.at/fileadmin/Assets/dienstleister/Datenschutz_und_Dokumentenmanagement/Habilitationsverfahren.pdf Richtlinien für das Habilitationsverfahren der TU Wien] (Teil der Satzung) geregelt.


An der Fakultät für Informatik an der TU wird das (wie an vielen anderen Unis) folgendermaßen gehandhabt:
An der Fakultät für Informatik an der TU wird das (wie an vielen anderen Unis) folgendermaßen gehandhabt:
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Einen offiziellen Text wie eine Habil auf der TU abzulaufen hat ist auf der [http://www.htu.at htu-Seite] unter "Downloads/Gesetzestexte" zu finden.
Einen offiziellen Text wie eine Habil auf der TU abzulaufen hat ist auf der [http://www.htu.at htu-Seite] unter "Downloads/Gesetzestexte" zu finden.
[[Kategorie:Lexikon]]