Stipendien und Studieren mit Behinderung: Unterschied zwischen den Seiten

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Es gibt verschiedene Förderungen und Stipendien, die du beantragen kannst. Dieser Artikel soll dir eine kurze Übersicht über einige der verfügbaren Stipendien bieten.
Wer eine Beeinträchtigung, Behinderung oder Erkrankung hat kann diverse Anpassungen im und rund um das Studium bekommen, damit die Beeinträchtigungen oder Barrieren möglichst ausgeglichen werden können. Das ist auch rechtlich, zum Beispiel im Universitätsgesetz, vorgeschrieben.


== Studienbeihilfe ==
'''''Anmerkung:''''' ''Ich habe versucht diese Seite in <u>einfach verständlichem Deutsch</u> zu verfassen. Ich bitte darum, auch bei zukünftigen Änderungen einfaches Deutsch zu verwenden. So sind die Informationen hoffentlich auch Menschen denen das Verständnis schwerer fällt zugänglich.''
Die Studienbeihilfe beruht auf der Idee, dass der Staat einen Teil der Finanzierung des Studiums übernimmt, wenn dich deine Eltern nicht ausreichend unterstützen können. Daher berechnet sich die Höhe der Studienbeihilfe unter anderem aus dem Einkommen der Eltern.
Für mehr Informationen, siehe die [https://www.stipendium.at/studienfoerderung/studienbeihilfe/ Webseite der '''Studienbeihilfenbehörde'''].


* '''Es zahlt sich aus, einen Antrag zu stellen''' – im schlechtesten Fall bekommst du einfach keine Beihilfe zuerkannt.
:Der Antragszeitraum für das Wintersemester ist von 20. September bis 15. Dezember, für das Sommersemester von 20. Februar bis 15. Mai.[https://www.stipendium.at/studienfoerderung/studienbeihilfe/fristen/]
:[https://www.stipendium.at/studienfoerderung/studienbeihilfe/wer-hat-anspruch/ Wer hat Anspruch?]<ref>
EWR-Bürger sind laut {{ris|StudFG|4|1a|3}} österreichischen Staatsbürgern gleichgestellt, wenn sie "in das österreichische Bildungs- oder Gesellschaftssystem integriert sind". Nur lässt das Gesetz offen was "Integration ins Bildungssystem" ist. Laut einem [https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bvwg/BVWGT_20161122_W129_2125430_1_00/BVWGT_20161122_W129_2125430_1_00.html Gerichtsurteil dazu] wird Integration bei mehrjährigem Schulbesuch und Erwerb der Matura angenommen.
</ref>, [https://www.stipendium.at/studienfoerderung/studienbeihilfe/voraussetzungen/ Voraussetzungen], [https://www.stipendium.at/service/downloads/ Formular Downloads], [https://www.stipendium.at/kontakt/ Online Kontaktformular]
* Die [https://www.stipendium.at/studienfoerderung/studienbeihilfe/leistungsnachweis/ '''nachzuweisende Leistung'''] ist:
** für Bachelorstudien: 30 ECTS nach dem 2. Semester, 90 ECTS nach dem 6. Semester
** für Masterstudien: 20 ECTS nach dem 2. Semester, 90 ECTS nach dem 6. Semester
* Die '''Anspruchsdauer''' ist die gesetzliche Mindeststudiendauer plus einem Semester (kann aus [https://www.stipendium.at/studienfoerderung/studienbeihilfe/anspruchsdauer/ bestimmten Gründen] verlängert werden).
* Die [https://www.stipendium.at/studienfoerderung/studienbeihilfe/hoehe-der-beihilfe/ '''Höhe der Beihilfe'''] liegt zwischen 5 € und 840 € und wird berechnet aus der ''Höchststudienbeihilfe'' reduziert um:
** den 10.000 € übersteigenden Betrag des Jahreseinkommens, siehe [https://www.stipendium.at/studienfoerderung/studienbeihilfe/zuverdienstgrenze/ Zuverdienstgrenze] (Achtung: hier geht es um unselbständiges Einkommen!)
** die zumutbare Unterhaltsleistung der Eltern und des eingetragenen Partners
** den Jahresbetrag der Familienbeihilfe und des Kinderabsetzbetrages
:Du kannst dir im Vorfeld eine grobe Schätzung [http://www.stipendienrechner.at/studienbeihilfen.htm online berechnen]. An der Studienbeihilfe hängen auch einige Sonderleistungen wie z.B: Fahrtkostenzuschuss, Auslandszuschuss, usw.


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== An wen kann ich mich wenden? Wer ist ein:e gute:r Ansprechpartner:in? ==
<references/>
An der TU Wien gibt es das Angebot [https://www.tuwien.at/tu-wien/tuw-fuer-alle/tuw-barrierefrei TUW barrierefrei]. Dieses soll Studierende mit Beeinträchtigungen, Behinderungen oder Erkrankungen unterstützen.


==== Wechsel des Studiums ====
'''[https://tiss.tuwien.ac.at/person/51128 Frau Mag. Fuhrmann-Ehn]''' ist hier die richtige Ansprechpartnerin. Du kannst sie telefonisch oder per E-Mail erreichen. Oft ist sie auch persönlich in ihrem Büro in der TU Bibliothek anwesend. Dort kannst du ein persönliches Gespräch mit ihr führen. Frau Fuhrmann-Ehn ist sehr freundlich und verständnisvoll. Sie hat einen eigenen Raum, deshalb sind Gespräche bei denen niemand anderer mithört mit ihr möglich. Es ist sinnvoll, vorher aber einen Termin auszumachen damit du nicht vor verschlossenen Türen stehst.


Du darfst dein Studium genauso wie bei der Familienbeihilfe nicht öfters als zweimal wechseln und das nur jeweils innerhalb der ersten zwei Semester (plus der Inskriptionsfrist des dritten Semesters). Wechselst du nach dem zweiten Semester, erlischt dein Anspruch für die Dauer, die du dein altes Studium betrieben hast.
Wenn du alle LVAs aus dem alten Studium im neuen Studium verwenden kannst, gilt das nicht als Studienwechsel - das ist besonders bei einem Wechsel innerhalb der Informatik interessant.


==== Übergang Bachelor zu Master ====
Meist antwortet Mag. Fuhrmann-Ehn auf eine E-Mail spätestens am nächsten Tag. Während der Ferien kann es sein, dass sie auf Urlaub ist und eine Antwort länger dauert.


Willst du im Masterstudium ebenfalls Studienbeihilfe beziehen, musst du das Bachelorstudium in der Mindestzeit plus drei Semester abschließen und innerhalb von 30 Monaten nach dem Bachelorabschluss dein Masterstudium beginnen.
== Wann kann ich Unterstützung bekommen? Welche Anforderungen gibt es? ==
Im Universitätsgesetz wird immer von Behinderungen im Sinne des §3 des Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz gesprochen. Dort ist eine Behinderung so definiert:


Nach Abschluss des Bachelorstudiums und mit Beginn des Masters musst du einen neuen Antrag auf Studienbeihilfe stellen, da es sich um ein neues Studium handelt. Solltest du nach dem Bachelor ohne Folgeantrag weiterhin Geld bekommen, melde dich bei der Studienbeihilfenbehörde, da du dieses Geld sonst eventuell zurückzahlen musst.
* Eine körperliche, geistige oder psychische Funktionsbeeinträchtigung oder Beeinträchtigung der Sinnesfunktionen
* Diese muss (voraussichtlich) mehr als 6 Monate andauern
* Sie muss geeignet sein, die "Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu erschweren".


==== SelbsterhalterInnenstipendium ====
'''Was bedeutet das in der Praxis?'''


Wenn du dich vier Jahre mit einem Einkommen von mindestens € 8.580,- jährlich "selbst erhalten" hast, kannst du ein [https://www.stipendium.at/studienfoerderung/beihilfe-beruf/selbsterhalterinnen-stipendium/ SelbsterhalterInnen-Stipendium] beantragen.
=== Erfahrungsbericht 1 ===
Ich habe als ich zu studieren begonnen habe einen Brief (Kopie) meiner damaligen Psychologin bei Frau Fuhrmann-Ehn hinterlegt. Darin stand so in etwa, dass ich Autist bin und daher langsamer bin und mich leicht ablenken lasse. Damit habe ich Prüfungsanpassungen bekommen, die mir helfen, z.B. anderer Prüfungsraum und mehr Zeit für die Prüfung.


== Leistungsstipendium ==
Ich denke generell lässt sich Folgendes sagen:
Das Leistungsstipendium der TU Wien beträgt zwischen 750 € und 1.500 € pro Studienjahr und wird von der Universität vergeben. Du kannst nach der Stipendienausschreibung im Mitteilungsblatt beim Dekanat (üblicherweise ca. ein halbes Jahr vor der Deadline) um dieses Stipendium ansuchen, wenn du folgende Voraussetzungen erfüllst:
# Du musst irgend eine Art von Behinderung, Krankheit oder sonstige Einschränkung haben. Darunter fallen zum Beispiel:
#* Autismus
#* ADHS
#* ''(Weitere Dinge für die bereits Prüfungsmodifikationen erlaubt wurden bitte hier ergänzen)''
#: Solltest du dir nicht sicher sein, ob deine Behinderung, Krankheit oder sonstige Einschränkung "ausreicht", um Anpassungen zu bekommen: Vermutlich schon, aber ein Gespräch mit Frau Fuhrmann-Ehn wird das sicher klären.
# Du brauchst irgend einen Zettel (Befund, Brief oder anderes Schreiben eines Arztes, einer Psychologin, ...) auf dem draufsteht, welche Behinderung, Krankheit oder sonstige Einschränkung du hast. Wenn du dir nicht sicher bist ob der Zettel ausreicht kann dir auch hier Frau Fuhrmann-Ehn sicher weiterhelfen. <br />
Bei Befunden, auf denen Details stehen, die die Universität nichts angehen ist es sicher möglich, diese zu schwärzen oder anders unkenntlich zu machen.


* Du studierst ordentlich an der TU Wien (oder hast gerade dein Studium abgeschlossen)
== Wie wird auf meine Bedürfnisse Rücksicht genommen? Lehrveranstaltungsmodifikationen!==
* Dein Notendurchschnitt beträgt weniger als 1.6 (für Informatik, dieser Wert variiert nach Studienjahr und Fakultät und wird im Mitteilungsblatt veröffentlicht)
Das Universitätsgesetz sagt, dass Personen nach [https://www.ris.bka.gv.at/NormDokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20004228&Artikel=&Paragraf=3 §3 des Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes] Anspruch auf folgende Hilfen haben:
* Du hast die österreichische oder eine im Sinne des {{ris|StudFG|4}} gleichgestellte Staatsbürgerschaft
* '''abweichende Prüfungsmethoden''' (Prüfungsmodifikationen) (§59 Abs. 1 Z 12)
* Einhaltung der Anspruchsdauer (Mindeststudienzeit + 1 Semester), wobei eine Verlängerung möglich ist (siehe [https://www.stipendium.at/studienfoerderung/studienbeihilfe/anspruchsdauer/#c401 Verlängerung der Anspruchsdauer auf stipendium.at])
* '''abweichende Prüfungsmethoden bei Aufnahmeprüfungen''' (§71b Abs 7 Z 5 UG)
* '''Maßnahmen zur besonderen Förderung der Zulassung''' (§63 Abs 1 Z 6 UG) ['''''Ergänzen:''' Was bedeutet das? Beispiel?'']
* '''Änderung der Anforderungen der Lehrpläne''' (Das Ausbildungsziel des gewählten Studiums muss aber erreichbar sein) (§58 Abs 11)
* '''Entfall der Mindeststudienleistung''' (§59a Abs 5 UG)
* '''Studienbeitrag ist nicht zu bezahlen''' (§92 Abs 1 Z 6 UG)
* '''Beurlaubung für ein oder mehrere Semester''' (§67 Abs 1 Z 6 UG)


Die Einreichfrist ist der 15. Oktober des jeweiligen Jahres, die Benachrichtigung erfolgt Mitte bis Ende November.
=== Abweichende Prüfungsmethoden ===
Beispiele, wie Prüfungsmethoden angepasst werden können:
* '''Verlängerung der Prüfungszeit'''
* '''Eigener Prüfungsraum'''
* Bei Übungen/VUs '''Verlängerung der Abgabedeadline''' von Aufgaben - Manchmal um eine Woche, manchmal wird aber auch erlaubt, dass Aufgaben über die Ferien nachgebracht werden dürfen. Die passende Prüfung legt man dann zum ersten Ersatztermin, meist zu Beginn des folgenden Semesters ab.
* '''Einzelarbeit statt Gruppenarbeit''' - Mir fällt es schwer, mich in eine Gruppe einzufügen, ich finde dort meist keinen Anschluss. Zusätzlich werde ich oft nicht rechtzeitig mit Aufgaben fertig. Gruppenarbeiten unter diesen Voraussetzungen sind sehr schwierig. Sofern das sinnvoll ist habe ich deshalb bisher mit den LVA-Teams vereinbart alleine zu arbeiten und nur Teile der Abgaben lösen zu müssen.
* ''''' Bitte weitere Beispiele ergänzen! '''''


=== Vergabe ===
=== Abweichende Prüfungsmethoden bei Aufnahmeprüfungen ===
Ein guter Notendurchschnitt reicht allerdings noch nicht aus, um das Leistungsstipendium zu bekommen. Für die Vergabe werden die im abgeschlossenen Studienjahr (01.10. bis 30.09.) abgeschlossenen ECTS durch den ECTS-gewichteten Notenschnitt gerechnet. Das Ergebnis wird als Leistungszahl bezeichnet. Die Leistungszahl und der konkrete Betrag variiert je nach Studienjahr mit dem zur Verfügung stehenden Budget und den Einreichungen. Negative Noten werden im Notenschnitt ebenso berücksichtigt.
Bei meiner Aufnahmeprüfung wusste ich noch nichts von der Möglichkeit eine an meine Bedürfnisse angepasste Aufnahmeprüfung zu bekommen. Mit ziemlich intensiver Vorbereitung habe ich die Aufnahmeprüfung trotzdem bestanden. Im Gespräch mit Studiendekanin Frau Prof. Tellioglu erfuhr ich, dass ich z.B. mehr Zeit bei der Prüfung bekommen hätte können.


Faustregel: Bei 60 ECTS und Durchschnitt von 1,5 geht sich das Stipendium aus. Bei weniger ECTS muss der Schnitt besser sein, bei mehr ECTS kann er schlechter, aber unter 1,6, sein.
Vermutlich sind bei der Aufnahmeprüfung also ähnliche Anpassungen möglich wie bei normalen Prüfungen.


==== Vergangene Leistungszahlen ====
Die [https://studieren.univie.ac.at/barrierefrei-studieren/anpassungen-bei-pruefungenlven/aufnahme-eignungsverfahren/ Uni Wien] schreibt sogar, dass je nach technischer Umsetzbarkeit der Adaptierungsmöglichkeiten sogar eine Ausnahme vom Aufnahmetest gewährt wird (d.h. Studienplatz ohne Teilnahme am Test). Ob es das an der TU Wien auch gibt weiß ich nicht.
 
=== Maßnahmen zur besonderen Förderung der Zulassung ===
Keine Ahnung, bitte ergänzen...
 
=== Änderung der Anforderungen der Lehrpläne ===
Keine Ahnung, bitte ergänzen...
 
=== Entfall der Mindeststudienleistung ===
In Bachelor- und Diplomstudien müssen in den ersten 4 Semestern insgesamt 16 ECTS erreicht werden, andernfalls "erlischt die Zulassung zum Studium".
 
"Studierende mit einer Behinderung gemäß §3 BGStG" müssen diese Anforderung nicht erfüllen.
 
Unklar: Ist es notwendig die Behinderung über einen festgesetzten Grad der Behinderung nachzuweisen? Wie ist hier das Procedere?
 
=== Studienbeitrag ist nicht zu bezahlen ===
Siehe unten bei ''Finanzielles''.
 
=== Beurlaubung für ein oder mehrere Semester ===
Bei "vorübergehende[r] Beeinträchtigung im Zusammenhang mit einer Behinderung" (§67 Abs 1 Z 6 UG) kannst du dich für ein oder mehrere Semester beurlauben lassen. In dieser Zeit darfst du keine Lehrveranstaltungen besuchen, Prüfungen ablegen oder wissenschaftliche Arbeiten einreichen oder beurteilt bekommen.
 
Außerdem musst du die Beurlaubung bis zum Semesterbeginn beantragen - Außer der Grund tritt erst später ein, du wusstest vorher nichts davon und konntest auch nichts dagegen tun (Bereits erbrachte Studienleistungen bleiben in dem Fall aber gültig -> Eventuell negative Zeugnisse??).
 
== Kommunikation mit LVA-Teams==
=== Über Frau Fuhrmann-Ehn ===
Zu Beginn des Studiums habe ich alle Lehrveranstaltungsmodifikationen über Frau Fuhrmann-Ehn vereinbart. Ich habe ihr dann etwa zwei Wochen vor der Prüfung eine E-Mail geschrieben. Darin stand, welche Prüfungsanpassungen ich benötige. Sie hat dann mit den LVA-Teams vereinbart wie das am Besten möglich ist. Danach bekam ich von ihr eine E-Mail mit der Info wie meine Prüfung ablaufen wird. Das hat immer sehr gut funktioniert.
 
Manchmal übernimmt Frau Fuhrmann-Ehn auch selbst die Aufsicht über die Prüfung, man kann dann bei ihr die Prüfung in einem eigenen Raum schreiben. Es gibt auch einen Computer mit Braille-Zeile/Tastatur.
 
Bei anderen Lehrveranstaltungen habe ich die Prüfungen unter Aufsicht des LVA-Teams geschrieben. Der Vorteil davon ist, dass man einfach Fragen stellen kann, wenn man nicht sicher ist wie Aufgaben gemeint sind. Allerdings ist es dort oft nicht leise oder Menschen gehen am Gang vorbei, was auch ablenken kann (sichtbar durch Glastüren oder Glaswände) - Ich nehme daher meist Oropax oder Noise-Cancelling Kopfhörer mit. Es ist gut diese Dinge im Vorfeld mit dem LVA-Team abzusprechen, damit es dann keine Probleme gibt.
 
=== Direkt per E-Mail ===
Mittlerweile schreibe ich meistens direkt mit den LVA-Teams. Vorteil dabei ist, dass ich die Anpassungen selbst ausverhandeln kann. Während der Pandemie finden nun auch die Prüfungen großteils daheim über Zoom statt, weshalb ich auch keinen eigenen Prüfungsraum mehr benötige.
 
Meist schreibe ich zu Beginn des Semesters eine E-Mail, in der ich mich vorstelle. Ein Beispiel wie diese aussehen könnte. Ich habe bewusst komplett unsinnige Dinge genommen, da ich das E-Mail mit meinen privaten Infos nicht veröffentlichen möchte:


{| class="wikitable"
{| class="wikitable"
|     || 2018      || 2019
|  
|-
Sehr geehrtes LVA-Team der Beispiel-LVA! / Sehr geehrte:r Prof. Mustername
|30-35|| -        || 750 €
 
|-
Ich bin Linkshänder, extremer Auto-Fanatiker und habe statt Haaren Rasen am Kopf wachsen.
|35-40|| -        || 755 €
Aufgrund meiner Behinderungen benötige ich in fast allen Lehrveranstaltungen Modifikationenen, da ich sonst kaum Chancen habe diese positiv abzuschließen.
|-
 
|40-45|| 750 €    || 760 €
Zu den angesprochenen Lehrveranstaltungsmodifikationen:
|-
* Da ich bereits fest mit dem Sitz meines Audis verwachsen bin und die Türen zu den Hörsälen zu schmal sind habe ich Probleme dabei Prüfungsräume zu befahren. Es wäre daher sinnvoll, meine Prüfung im Parkhaus der TU zu schreiben.
|45-50|| 780 €    || 765 €
* Da ich die Tinte meiner Gänsefeder beim Schreiben immer zur völligen Unkenntlichkeit verwische benötige ich bei Prüfungen außerdem ein weißes Blatt Löschpapier um dies zu vermeiden. Ich würde mir das selbst mitnehmen.
|-
* Aufgrund des exzessiven Graswachstums auf meinem Kopf im Frühling bin ich häufig so durch Gartenarbeit überwältigt, dass ich Abgaben nicht rechtzeitig fertigstellen kann und eine Verlängerung von Deadlines benötige. In dem Fall würde ich mich bei Ihnen melden.
|50-55|| 869,50 €  || 780 €
 
|-
Ich bitte darum mir auch in der Beispiel-LVA die Lehrveranstaltungsmodifikationen zu ermöglichen.
|55-60|| 1.000 €  || 790 €
 
|-
Bezüglich der Prüfung würde ich mich 1-2 Wochen im Voraus bei Ihnen melden um abzuklären welche Prüfungsmodifikationen notwendig sind und wie diese gegebenenfalls am Besten gehandhabt werden, sodass dies auch für Sie möglichst wenig zusätzlichen Arbeitsaufwand darstellt.
|60-65|| ?        || 903 €
 
|-
Sofern Sie eine Bestätigung benötigen, diese liegt bei Frau Fuhrmann-Ehn (https://www.tuwien.at/tu-wien/tuw-fuer-alle/tuw-barrierefrei/kontakt), die auch im CC dieser E-Mail ist, auf.
|65-70|| ?        || 1.205 €
 
|-
Vielen Dank im Voraus!
| >70 || 1.500 €  || 1.500 €
 
 
Mit freundlichen Grüßen <br />
Otto Kraftstoff (12345678)
|}
|}


* 2017: Studierenden mit einer Leistungszahl >55 wurden € 1.500, mit einer Leistungszahl zwischen 45 und 50 € 1.455, 40 und 45 € 1.413, 35 und 40 € 1.300, 30 und 35 € 1.200, 25 und 30 € 980 und 20 und 25 € 760 zuerkannt.
=== Grundsätzliche Tipps für die Kommunikation mit den LVA-Teams ===
* 2016: Studierenden mit einer Leistungszahl >55 wurden € 1.500, mit einer Leistungszahl zwischen 45 und 50 € 1.003,17, 40 und 45 € 772, 35 und 40 € 757, 30 und 35 € 755, 25 und 30 € 752 und 20 und 25 € 750 zuerkannt.
# '''Freundlich sein''': Ja, es mag sein, dass du rechtlichen Anspruch auf irgendwelche Dinge hast. Trotzdem macht es mehr Sinn mit LVA-Teams so zu kommunizieren, dass diese die benötigten Hilfestellungen "von sich aus" gewähren. Gleich in der ersten E-Mail die "Paragrafenkeule" zu schwingen und auf das Universitätsgesetz zu verweisen kommt glaub ich nicht so gut. Wenn du aber deine aktuelle Situation gut verständlich rüberbringst und auf das Verständnis der Lehrenden vertraust hast du ziemlich gute Karten (Redewendung) zu bekommen was du benötigst.
# '''Dankbar sein''': Für LVA-Teams gibt es während des Semesters sicher verdammt viel zu tun. Alle Studierenden, die irgendwelche "Extras" brauchen - und dazu zählen wir nunmal - machen die Situation sicher nicht besser. Ich habe schon oft Antworten auf E-Mails deutlich nach Mitternacht bekommen, zu Zeiten in denen ich allen Lehrenden eigentlich ihren wohlverdienten Feierabend wünsche. Ein Dankeschön freut die Lehrenden sicher :)
# '''Möglichst wenig Arbeit''' machen - Wenn du deine Lehrveranstaltungsmodifikation so planst und vorschlägst, dass das LVA-Team möglichst wenig Arbeit damit hat sind die Chancen, dass du bekommst was du brauchst sehr groß.
# E-Mails in CC an Frau Fuhrmann-Ehn senden - Erstens bekommt sie dann mit was gerade los ist und kann dir ggf zur Seite stehen, zweitens sprechen sich LVA-Teams wohl oft auch mit ihr ab und drittens verleiht das deinem Ansuchen ein bisschen mehr Glaubhaftigkeit. Vielleicht trotzdem darauf achten, ihr den Posteingang nicht mit 25 mit dem LVA-Team hin- und hergeschriebenen Mails zu zu spammen ;)
# '''Das ''Warum?'' klären''': Damit das LVA-Team versteht warum du die eine oder andere Anpassung brauchst, die Deadline nicht geschafft hast oder aktuell grade nicht mitkommst, zahlt es sich aus ein bisschen mehr Einblick zu geben als "Sorry, ich schaff die Deadline nicht :/" - Das sollten keine detaillierten Infos sein, aber ein "Mir gehts grade ziemlich schlecht" oder im Extremfall der Hinweis, dass du grad kaum in der Lage bist mehr als den Weg zwischen Bett, WC und Kühlschrank zu schaffen erzeugt bei deinem Gegenüber ein bisschen Verständnis für deine Situation.
# '''Noch einmal fragen''': Es kommt immer wieder vor, dass die erste Antwort des LVA-Teams ablehnend ist. Ziemlich häufig schafft man es dann doch eine Lösung zu finden, wenn man nocheinmal nachfragt und sich eine Lösung überlegt. Die sollte für das LVA-Team praktisch keine zusätzliche Arbeit darstellen und/oder das ''Warum?'' besser erklären.
# '''Vorher melden!''': Wenn du schon weißt: "Die Deadline wird knapp!" oder "Die Prüfung ist so nicht machbar!" oder "Oh je, eine Gruppenübung, das wird ein Desaster!", dann schreib dem LVA-Team lieber gleich, zumindest aber mit genug Vorlaufzeit. Ja, ich weiß, es ist manchmal schwer einzuschätzen was geht und was nicht (und es passiert mir auch immer wieder, dass ich ziemlich dagegen "verstoße"). Aber es ist deutlich leichter eine Lösung zu finden, die für beide passt (und wohl auch angenehmer für das LVA-Team) wenn das LVA-Team dich erstens schon im Vorhinein kennt und zweitens schon im Vorfeld auf dein Problem aufmerksam gemacht wird als wenn die Übungsgruppe schon zerstritten ist oder die Deadline drei Tage vorbei.
# '''Nütz das System nicht aus! Bau keine Scheiße!''' - Frag nach den Dingen die du brauchst und nicht nach mehr. Frag bitte nicht ohne Grundlage nach Lehrveranstaltungsmodifikationen. Es ist niemandem geholfen wenn wir - so wie das an anderen Unis wohl teilweise der Fall ist - für jede Art von Lehrveranstaltungsmodifikation ein eigenes fachärztliches Gutachten mitbringen müssen!
 
 
Generell gilt: Was du so treibst hat auch Auswirkungen auf deine Mitstudierenden.
 
Ein Beispiel: Bei einer LVA war es wohl bisher so, dass man auch nach den Deadlines, solange die Daten noch nicht exportiert waren, eine Mail schreiben und die Abgabe nachreichen konnte. Dann gab es wohl einige Studierende, die sich darüber ziemlich aufgeregt haben, warum die Abgabe von X genommen wurde und ihre nicht mehr. Ab jetzt sind die Deadlines strikt. Die Unruhestifter trifft es vermutlich kaum mehr, aber alle Studierenden der folgenden Semester.


'''Hinweis:''' Vor 2018 wurde die Leistungszahl aus Semesterstunden statt ECTS errechnet.
Daher: Bitte beachte Punkt 8 und bau keine Scheiße, die andere dann ausbaden müssen.


== Stiftungsstipendium ==
== Finanzielles==
Für Studierende mit Behinderungen gibt es diverse finanzielle Hilfestellungen:


Pro Studienjahr werden an ca. 100 Studierende Stipendien in der Höhe von € 2.000 vergeben. Dieses Stipendium wird aus diversen Stiftungen (''Stipendienstiftung für Studierende der Technischen Universität Wien'', ''Allgemeine Hochschulstipendienstiftung für Wiener Hochschulen''), finanziert und heißt deshalb Stiftungsstipendium.
=== Erhöhte Familienbeihilfe ===
Die [https://www.oesterreich.gv.at/themen/menschen_mit_behinderungen/kindheit_und_behinderung/1/Seite.1220330.html erhöhte Familienbeihilfe] beträgt 155,90€ pro Monat, zusätzlich zur normalen Familienbeihilfe (wobei 60€ auf das Pflegegeld angerechnet werden).


Die Einreichung erfolgt bei der Studienabteilung.
Ich denke es lohnt sich jedenfalls zu versuchen diese zu beantragen. Mit den Diagnosen Autismus + ADHS sollte man diese jedenfalls bekommen. Zusätzlich entfällt damit die "Pflicht", 16 ECTS pro Semester zu schaffen.


=== Vergabe ===
Wenn du diese Diagnosen schon länger hast aber bisher keine erhöhte Familienbeihilfe bekommen hast kann diese auch (für maximal 5 Jahre) für die Vergangenheit ausbezahlt werden.
Um das Stipendium zu erhalten, muss man wie beim Leistungsstipendium einen guten Studienerfolg nachweisen. Üblicherweise werden mindesten 45 ECTS und ein Notendurchschnitt von weniger als 2,5 von Mitte November letzten Jahres bis Mitte November diesen Jahres gefordert. Außerdem darf man unter keinen Umständen mehr als 7 Semester für den Bachelor und (!) 11 Semester für Bachelor und Master bis dato benötigt haben (auch wenn man im Master das Stipendium beantragt, darf man nicht mehr als 7 Semester für den Bachelor benötigt haben).


Die Reihung ergibt sich aus einem Punkteschema: Jede Note zählt dabei folgendermaßen: (5 - Note) * ECTS. Hat man also ein Sehr gut auf eine LVA mit 6 ECTS zählt diese Note 24 Punkte. Ein Genügend auf eine LVA mit 3 ECTS zählt dementsprechend nur 3 Punkte. Durch die Berechnungsweise ist es vorwiegend wichtig, relativ viele ECTS zu haben, solange der gewichtete Schnitt bei weniger als 2,5 liegt.
=== Pflegegeld ===
Wenn Du Unterstützung oder Hilfe benötigst/bekommst, kannst du auch Pflegegeld beantragen. Das läuft so ähnlich ab wie der unten beschriebene Antrag auf einen Behindertenpass.


Im Gegensatz zum Leistungsstipendium ist zusätzlich noch die soziale Bedürftigkeit nachzuweisen. Diese erfüllst du, wenn du Studienbeihilfe beziehst '''oder''' gewisse Einkommensgrenzen erfüllst.
Hier wird häufig nur die Pflegegeldstufe 1 gewährt, auch wenn eine höhere Pflegegeldstufe angemessen wäre. Danach kann man durch Klage Widerspruch einlegen (kostenlos), dadurch wird die Pflegegeldstufe auf einen angemessenen Wert erhöht. Prinzipiell ist dafür kein Anwalt notwendig.


==== Vergangene Vergaben ====
=== Studierendenbeihilfe ===
* Im Vergabezeitraum 2017 (Leistungszeitraum 2016-2017) reichten 188 Punkte für den Erhalt des Stiftungsstipendiums. Diese Punkte wurden beispielsweise von folgenden Notenverteilungen erreicht:
Studierende mit Behinderung können Anspruch auf [https://www.oesterreich.gv.at/themen/menschen_mit_behinderungen/studium_und_behinderung.html#finanz erhöhte Studienbeihilfe] haben.
** 47 ECTS gesamt, davon 47 ECTS sehr gut (Schnitt von 1,00)
** 60 ECTS gesamt, davon 26 ECTS sehr gut, 16 ECTS gut, 18 ECTS befriedigend (Schnitt von 1,87)
** 75 ECTS gesamt, davon 38 ECTS gut und 37 ECTS befriedigend (Schnitt von 2,49)


== Studienabschluss-Stipendium der TU Wien ==
=== Studiengebühr ===
Das Studienabschluss-Stipendium der TU Wien (nicht zu verwechseln mit dem [https://www.stipendium.at/studienfoerderung/beihilfe-beruf/studienabschluss-stipendium/ gleichnamigen Stipendium der Stipendienstelle]) beträgt € 3.000 pro Studienjahr. Du kannst es beantragen, falls du Studiengebühren zahlen müsstest (z.B. wenn du im 9. Semester deines Bachelor-Studiums bist) aber berufstätig bist. Näheres findest du in der [https://www.tuwien.at/fileadmin/Assets/dienstleister/studienabteilung/2018.09.18.VerordnungdesRektorats_Studienabschluss-Stipendium002.pdf Verordnung].  
Ordentliche Studierende eines Bachelor- oder Masterstudiums müssen bei Überschreitung der Mindeststudienzeit um zwei Semester einen Studienbeitrag von 363,36 Euro für jedes Semester bezahlen. Studierende die eine Behinderung von mindestens 50% haben müssen den Studienbeitrag nicht bezahlen.


'''Achtung:''' Das Stipendium wird nach dem Prinzip "First come – first served" vergeben. Du solltest den Antrag darauf daher so bald wie möglich innerhalb der Antragsfrist stellen.
'''Erfahrung:''' Um einen Grad der Behinderung zu bekommen muss man beim Sozialministeriumsservice einen Antrag auf einen [https://www.sozialministeriumservice.at/Menschen_mit_Behinderung/Behindertenpass_und_Parkausweis/Behindertenpass/Behindertenpass.de.html Behindertenpass] stellen. Für den Antrag benötigt man "aktuelle medizinische Unterlagen z.B. Befunde in Kopie". Ob das auch für Behinderungen gilt, die nicht verschwinden (z.B. Autismus kann nie "ausheilen" oder verschwinden) weiß ich nicht. Ich habe mir damals jedenfalls neue Befunde ausstellen lassen um sicher zu gehen.


== Sonstige Stipendien ==
Die Ausstellung des Behindertenpasses ist ein sehr lange dauernder Prozess. Es beginnt mit Ausfüllen und Einsenden des Antragsformulares. Ich habe das in den Sommerferien gemacht. Danach dauert es ein paar Monate, bis man einen Termin bei einem Arzt des Sozialministeriumsservice bekommt. Dieser hat bei mir im November oder Dezember stattgefunden. Danach hat es trotz regelmäßiger Anrufe mit der Bitte den Bescheid auszustellen nocheinmal einige Monate gedauert, bis ich den Bescheid über den Grad der Behinderung bekommen habe. Einige Wochen später war dann auch der Behindertenausweis da. Von den ersten Versuchen im AKH einen Termin für die Neuausstellung der Befunde zu bekommen bis ich tatsächlich den Ausweis in der Hand hatte hat es deutlich mehr als ein Jahr gedauert. Der Bescheid war dann auch voller Fehler, beispielsweise wurde mir dort eine Blinddarm-Operation angedichtet - die ich allerdings nie hatte.
Es gibt auch noch viele weitere Stipendien aus verschiedensten Quellen, zu denen du online mehr Informationen findest. Auf [http://www.grants.at grants.at] kannst du in einer großen Datenbank nach weiteren Stipendien suchen. Wenn du Fragen hast, sind die [https://www.stipendium.at Stipendienstelle] und das [https://htu.at/Sozial Sozialreferat] eine gute Anlaufstelle. Weitere Förderungen und Stipendien findest du auf der [https://ooe.arbeiterkammer.at/beratung/bildung/bildungsfoerderungen/index.html Übersichtsseite der AK Oberösterreich zu Bildungsförderungen].


== Landesförderungen ==
Ich empfehle daher, zumindest zwei Jahre bevor du den Studienbeitrag erstmals bezahlen müsstest damit zu beginnen diesen zu beantragen. Eventuell macht es Sinn dem Arzt bei der Feststellung einen "Schummelzettel" mit einer langen Aufzählung aller Probleme die du durch deine Behinderung hast zu geben - nach ein paar Monaten, wenn er deinen Bescheid verfasst kann er sich sicher nicht mehr gut an dich erinnern. Es kann auch notwendig sein, wenn der Bescheid einen Grad der Behinderung von weniger als 50% enthält dagegen vor Gericht zu klagen, was wieder ziemlich lange dauert.
Einige Bundesländer bieten Förderungen an. Details dazu bekommst du bei den entsprechenden Stipendienstellen oder Landesregierungen.


== Weblinks ==
* Weitere Details zu dem Leistungsstipendium und dem Förderungsstipendium findest du [https://informatics.tuwien.ac.at/ss-scholarships-de online].


[[Kategorie:Lexikon]]
== Ressourcen ==
* [https://www.tuwien.at/tu-wien/tuw-fuer-alle/tuw-barrierefrei TUW barrierefrei]
* [https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20002128 Universitätsgesetz 2002]
* Die Uni Wien hat zum Thema [https://studieren.univie.ac.at/studienorganisation/barrierefrei-studieren/ barrierefrei studieren] relativ gute Kurzinfos mit Beispielen was so als Beeinträchtigung zählt und welche Hilfen dabei üblich sind.
* [https://www.sozialministeriumservice.at/Menschen_mit_Behinderung/Ausbildung__Beruf_und_Beschaeftigung/Studierende_mit_Behinderung/Studierende_mit_Behinderung.de.html Sozialministeriumsservice - Studierende mit Behinderungen]

Aktuelle Version vom 14. Juli 2022, 13:59 Uhr

Wer eine Beeinträchtigung, Behinderung oder Erkrankung hat kann diverse Anpassungen im und rund um das Studium bekommen, damit die Beeinträchtigungen oder Barrieren möglichst ausgeglichen werden können. Das ist auch rechtlich, zum Beispiel im Universitätsgesetz, vorgeschrieben.

Anmerkung: Ich habe versucht diese Seite in einfach verständlichem Deutsch zu verfassen. Ich bitte darum, auch bei zukünftigen Änderungen einfaches Deutsch zu verwenden. So sind die Informationen hoffentlich auch Menschen denen das Verständnis schwerer fällt zugänglich.


An wen kann ich mich wenden? Wer ist ein:e gute:r Ansprechpartner:in?[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

An der TU Wien gibt es das Angebot TUW barrierefrei. Dieses soll Studierende mit Beeinträchtigungen, Behinderungen oder Erkrankungen unterstützen.

Frau Mag. Fuhrmann-Ehn ist hier die richtige Ansprechpartnerin. Du kannst sie telefonisch oder per E-Mail erreichen. Oft ist sie auch persönlich in ihrem Büro in der TU Bibliothek anwesend. Dort kannst du ein persönliches Gespräch mit ihr führen. Frau Fuhrmann-Ehn ist sehr freundlich und verständnisvoll. Sie hat einen eigenen Raum, deshalb sind Gespräche bei denen niemand anderer mithört mit ihr möglich. Es ist sinnvoll, vorher aber einen Termin auszumachen damit du nicht vor verschlossenen Türen stehst.


Meist antwortet Mag. Fuhrmann-Ehn auf eine E-Mail spätestens am nächsten Tag. Während der Ferien kann es sein, dass sie auf Urlaub ist und eine Antwort länger dauert.

Wann kann ich Unterstützung bekommen? Welche Anforderungen gibt es?[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Im Universitätsgesetz wird immer von Behinderungen im Sinne des §3 des Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz gesprochen. Dort ist eine Behinderung so definiert:

  • Eine körperliche, geistige oder psychische Funktionsbeeinträchtigung oder Beeinträchtigung der Sinnesfunktionen
  • Diese muss (voraussichtlich) mehr als 6 Monate andauern
  • Sie muss geeignet sein, die "Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu erschweren".

Was bedeutet das in der Praxis?

Erfahrungsbericht 1[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Ich habe als ich zu studieren begonnen habe einen Brief (Kopie) meiner damaligen Psychologin bei Frau Fuhrmann-Ehn hinterlegt. Darin stand so in etwa, dass ich Autist bin und daher langsamer bin und mich leicht ablenken lasse. Damit habe ich Prüfungsanpassungen bekommen, die mir helfen, z.B. anderer Prüfungsraum und mehr Zeit für die Prüfung.

Ich denke generell lässt sich Folgendes sagen:

  1. Du musst irgend eine Art von Behinderung, Krankheit oder sonstige Einschränkung haben. Darunter fallen zum Beispiel:
    • Autismus
    • ADHS
    • (Weitere Dinge für die bereits Prüfungsmodifikationen erlaubt wurden bitte hier ergänzen)
    Solltest du dir nicht sicher sein, ob deine Behinderung, Krankheit oder sonstige Einschränkung "ausreicht", um Anpassungen zu bekommen: Vermutlich schon, aber ein Gespräch mit Frau Fuhrmann-Ehn wird das sicher klären.
  2. Du brauchst irgend einen Zettel (Befund, Brief oder anderes Schreiben eines Arztes, einer Psychologin, ...) auf dem draufsteht, welche Behinderung, Krankheit oder sonstige Einschränkung du hast. Wenn du dir nicht sicher bist ob der Zettel ausreicht kann dir auch hier Frau Fuhrmann-Ehn sicher weiterhelfen.

Bei Befunden, auf denen Details stehen, die die Universität nichts angehen ist es sicher möglich, diese zu schwärzen oder anders unkenntlich zu machen.

Wie wird auf meine Bedürfnisse Rücksicht genommen? Lehrveranstaltungsmodifikationen![Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Das Universitätsgesetz sagt, dass Personen nach §3 des Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes Anspruch auf folgende Hilfen haben:

  • abweichende Prüfungsmethoden (Prüfungsmodifikationen) (§59 Abs. 1 Z 12)
  • abweichende Prüfungsmethoden bei Aufnahmeprüfungen (§71b Abs 7 Z 5 UG)
  • Maßnahmen zur besonderen Förderung der Zulassung (§63 Abs 1 Z 6 UG) [Ergänzen: Was bedeutet das? Beispiel?]
  • Änderung der Anforderungen der Lehrpläne (Das Ausbildungsziel des gewählten Studiums muss aber erreichbar sein) (§58 Abs 11)
  • Entfall der Mindeststudienleistung (§59a Abs 5 UG)
  • Studienbeitrag ist nicht zu bezahlen (§92 Abs 1 Z 6 UG)
  • Beurlaubung für ein oder mehrere Semester (§67 Abs 1 Z 6 UG)

Abweichende Prüfungsmethoden[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Beispiele, wie Prüfungsmethoden angepasst werden können:

  • Verlängerung der Prüfungszeit
  • Eigener Prüfungsraum
  • Bei Übungen/VUs Verlängerung der Abgabedeadline von Aufgaben - Manchmal um eine Woche, manchmal wird aber auch erlaubt, dass Aufgaben über die Ferien nachgebracht werden dürfen. Die passende Prüfung legt man dann zum ersten Ersatztermin, meist zu Beginn des folgenden Semesters ab.
  • Einzelarbeit statt Gruppenarbeit - Mir fällt es schwer, mich in eine Gruppe einzufügen, ich finde dort meist keinen Anschluss. Zusätzlich werde ich oft nicht rechtzeitig mit Aufgaben fertig. Gruppenarbeiten unter diesen Voraussetzungen sind sehr schwierig. Sofern das sinnvoll ist habe ich deshalb bisher mit den LVA-Teams vereinbart alleine zu arbeiten und nur Teile der Abgaben lösen zu müssen.
  • Bitte weitere Beispiele ergänzen!

Abweichende Prüfungsmethoden bei Aufnahmeprüfungen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Bei meiner Aufnahmeprüfung wusste ich noch nichts von der Möglichkeit eine an meine Bedürfnisse angepasste Aufnahmeprüfung zu bekommen. Mit ziemlich intensiver Vorbereitung habe ich die Aufnahmeprüfung trotzdem bestanden. Im Gespräch mit Studiendekanin Frau Prof. Tellioglu erfuhr ich, dass ich z.B. mehr Zeit bei der Prüfung bekommen hätte können.

Vermutlich sind bei der Aufnahmeprüfung also ähnliche Anpassungen möglich wie bei normalen Prüfungen.

Die Uni Wien schreibt sogar, dass je nach technischer Umsetzbarkeit der Adaptierungsmöglichkeiten sogar eine Ausnahme vom Aufnahmetest gewährt wird (d.h. Studienplatz ohne Teilnahme am Test). Ob es das an der TU Wien auch gibt weiß ich nicht.

Maßnahmen zur besonderen Förderung der Zulassung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Keine Ahnung, bitte ergänzen...

Änderung der Anforderungen der Lehrpläne[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Keine Ahnung, bitte ergänzen...

Entfall der Mindeststudienleistung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

In Bachelor- und Diplomstudien müssen in den ersten 4 Semestern insgesamt 16 ECTS erreicht werden, andernfalls "erlischt die Zulassung zum Studium".

"Studierende mit einer Behinderung gemäß §3 BGStG" müssen diese Anforderung nicht erfüllen.

Unklar: Ist es notwendig die Behinderung über einen festgesetzten Grad der Behinderung nachzuweisen? Wie ist hier das Procedere?

Studienbeitrag ist nicht zu bezahlen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Siehe unten bei Finanzielles.

Beurlaubung für ein oder mehrere Semester[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Bei "vorübergehende[r] Beeinträchtigung im Zusammenhang mit einer Behinderung" (§67 Abs 1 Z 6 UG) kannst du dich für ein oder mehrere Semester beurlauben lassen. In dieser Zeit darfst du keine Lehrveranstaltungen besuchen, Prüfungen ablegen oder wissenschaftliche Arbeiten einreichen oder beurteilt bekommen.

Außerdem musst du die Beurlaubung bis zum Semesterbeginn beantragen - Außer der Grund tritt erst später ein, du wusstest vorher nichts davon und konntest auch nichts dagegen tun (Bereits erbrachte Studienleistungen bleiben in dem Fall aber gültig -> Eventuell negative Zeugnisse??).

Kommunikation mit LVA-Teams[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Über Frau Fuhrmann-Ehn[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Zu Beginn des Studiums habe ich alle Lehrveranstaltungsmodifikationen über Frau Fuhrmann-Ehn vereinbart. Ich habe ihr dann etwa zwei Wochen vor der Prüfung eine E-Mail geschrieben. Darin stand, welche Prüfungsanpassungen ich benötige. Sie hat dann mit den LVA-Teams vereinbart wie das am Besten möglich ist. Danach bekam ich von ihr eine E-Mail mit der Info wie meine Prüfung ablaufen wird. Das hat immer sehr gut funktioniert.

Manchmal übernimmt Frau Fuhrmann-Ehn auch selbst die Aufsicht über die Prüfung, man kann dann bei ihr die Prüfung in einem eigenen Raum schreiben. Es gibt auch einen Computer mit Braille-Zeile/Tastatur.

Bei anderen Lehrveranstaltungen habe ich die Prüfungen unter Aufsicht des LVA-Teams geschrieben. Der Vorteil davon ist, dass man einfach Fragen stellen kann, wenn man nicht sicher ist wie Aufgaben gemeint sind. Allerdings ist es dort oft nicht leise oder Menschen gehen am Gang vorbei, was auch ablenken kann (sichtbar durch Glastüren oder Glaswände) - Ich nehme daher meist Oropax oder Noise-Cancelling Kopfhörer mit. Es ist gut diese Dinge im Vorfeld mit dem LVA-Team abzusprechen, damit es dann keine Probleme gibt.

Direkt per E-Mail[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Mittlerweile schreibe ich meistens direkt mit den LVA-Teams. Vorteil dabei ist, dass ich die Anpassungen selbst ausverhandeln kann. Während der Pandemie finden nun auch die Prüfungen großteils daheim über Zoom statt, weshalb ich auch keinen eigenen Prüfungsraum mehr benötige.

Meist schreibe ich zu Beginn des Semesters eine E-Mail, in der ich mich vorstelle. Ein Beispiel wie diese aussehen könnte. Ich habe bewusst komplett unsinnige Dinge genommen, da ich das E-Mail mit meinen privaten Infos nicht veröffentlichen möchte:

Sehr geehrtes LVA-Team der Beispiel-LVA! / Sehr geehrte:r Prof. Mustername

Ich bin Linkshänder, extremer Auto-Fanatiker und habe statt Haaren Rasen am Kopf wachsen. Aufgrund meiner Behinderungen benötige ich in fast allen Lehrveranstaltungen Modifikationenen, da ich sonst kaum Chancen habe diese positiv abzuschließen.

Zu den angesprochenen Lehrveranstaltungsmodifikationen:

  • Da ich bereits fest mit dem Sitz meines Audis verwachsen bin und die Türen zu den Hörsälen zu schmal sind habe ich Probleme dabei Prüfungsräume zu befahren. Es wäre daher sinnvoll, meine Prüfung im Parkhaus der TU zu schreiben.
  • Da ich die Tinte meiner Gänsefeder beim Schreiben immer zur völligen Unkenntlichkeit verwische benötige ich bei Prüfungen außerdem ein weißes Blatt Löschpapier um dies zu vermeiden. Ich würde mir das selbst mitnehmen.
  • Aufgrund des exzessiven Graswachstums auf meinem Kopf im Frühling bin ich häufig so durch Gartenarbeit überwältigt, dass ich Abgaben nicht rechtzeitig fertigstellen kann und eine Verlängerung von Deadlines benötige. In dem Fall würde ich mich bei Ihnen melden.

Ich bitte darum mir auch in der Beispiel-LVA die Lehrveranstaltungsmodifikationen zu ermöglichen.

Bezüglich der Prüfung würde ich mich 1-2 Wochen im Voraus bei Ihnen melden um abzuklären welche Prüfungsmodifikationen notwendig sind und wie diese gegebenenfalls am Besten gehandhabt werden, sodass dies auch für Sie möglichst wenig zusätzlichen Arbeitsaufwand darstellt.

Sofern Sie eine Bestätigung benötigen, diese liegt bei Frau Fuhrmann-Ehn (https://www.tuwien.at/tu-wien/tuw-fuer-alle/tuw-barrierefrei/kontakt), die auch im CC dieser E-Mail ist, auf.

Vielen Dank im Voraus!


Mit freundlichen Grüßen
Otto Kraftstoff (12345678)

Grundsätzliche Tipps für die Kommunikation mit den LVA-Teams[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Freundlich sein: Ja, es mag sein, dass du rechtlichen Anspruch auf irgendwelche Dinge hast. Trotzdem macht es mehr Sinn mit LVA-Teams so zu kommunizieren, dass diese die benötigten Hilfestellungen "von sich aus" gewähren. Gleich in der ersten E-Mail die "Paragrafenkeule" zu schwingen und auf das Universitätsgesetz zu verweisen kommt glaub ich nicht so gut. Wenn du aber deine aktuelle Situation gut verständlich rüberbringst und auf das Verständnis der Lehrenden vertraust hast du ziemlich gute Karten (Redewendung) zu bekommen was du benötigst.
  2. Dankbar sein: Für LVA-Teams gibt es während des Semesters sicher verdammt viel zu tun. Alle Studierenden, die irgendwelche "Extras" brauchen - und dazu zählen wir nunmal - machen die Situation sicher nicht besser. Ich habe schon oft Antworten auf E-Mails deutlich nach Mitternacht bekommen, zu Zeiten in denen ich allen Lehrenden eigentlich ihren wohlverdienten Feierabend wünsche. Ein Dankeschön freut die Lehrenden sicher :)
  3. Möglichst wenig Arbeit machen - Wenn du deine Lehrveranstaltungsmodifikation so planst und vorschlägst, dass das LVA-Team möglichst wenig Arbeit damit hat sind die Chancen, dass du bekommst was du brauchst sehr groß.
  4. E-Mails in CC an Frau Fuhrmann-Ehn senden - Erstens bekommt sie dann mit was gerade los ist und kann dir ggf zur Seite stehen, zweitens sprechen sich LVA-Teams wohl oft auch mit ihr ab und drittens verleiht das deinem Ansuchen ein bisschen mehr Glaubhaftigkeit. Vielleicht trotzdem darauf achten, ihr den Posteingang nicht mit 25 mit dem LVA-Team hin- und hergeschriebenen Mails zu zu spammen ;)
  5. Das Warum? klären: Damit das LVA-Team versteht warum du die eine oder andere Anpassung brauchst, die Deadline nicht geschafft hast oder aktuell grade nicht mitkommst, zahlt es sich aus ein bisschen mehr Einblick zu geben als "Sorry, ich schaff die Deadline nicht :/" - Das sollten keine detaillierten Infos sein, aber ein "Mir gehts grade ziemlich schlecht" oder im Extremfall der Hinweis, dass du grad kaum in der Lage bist mehr als den Weg zwischen Bett, WC und Kühlschrank zu schaffen erzeugt bei deinem Gegenüber ein bisschen Verständnis für deine Situation.
  6. Noch einmal fragen: Es kommt immer wieder vor, dass die erste Antwort des LVA-Teams ablehnend ist. Ziemlich häufig schafft man es dann doch eine Lösung zu finden, wenn man nocheinmal nachfragt und sich eine Lösung überlegt. Die sollte für das LVA-Team praktisch keine zusätzliche Arbeit darstellen und/oder das Warum? besser erklären.
  7. Vorher melden!: Wenn du schon weißt: "Die Deadline wird knapp!" oder "Die Prüfung ist so nicht machbar!" oder "Oh je, eine Gruppenübung, das wird ein Desaster!", dann schreib dem LVA-Team lieber gleich, zumindest aber mit genug Vorlaufzeit. Ja, ich weiß, es ist manchmal schwer einzuschätzen was geht und was nicht (und es passiert mir auch immer wieder, dass ich ziemlich dagegen "verstoße"). Aber es ist deutlich leichter eine Lösung zu finden, die für beide passt (und wohl auch angenehmer für das LVA-Team) wenn das LVA-Team dich erstens schon im Vorhinein kennt und zweitens schon im Vorfeld auf dein Problem aufmerksam gemacht wird als wenn die Übungsgruppe schon zerstritten ist oder die Deadline drei Tage vorbei.
  8. Nütz das System nicht aus! Bau keine Scheiße! - Frag nach den Dingen die du brauchst und nicht nach mehr. Frag bitte nicht ohne Grundlage nach Lehrveranstaltungsmodifikationen. Es ist niemandem geholfen wenn wir - so wie das an anderen Unis wohl teilweise der Fall ist - für jede Art von Lehrveranstaltungsmodifikation ein eigenes fachärztliches Gutachten mitbringen müssen!


Generell gilt: Was du so treibst hat auch Auswirkungen auf deine Mitstudierenden.

Ein Beispiel: Bei einer LVA war es wohl bisher so, dass man auch nach den Deadlines, solange die Daten noch nicht exportiert waren, eine Mail schreiben und die Abgabe nachreichen konnte. Dann gab es wohl einige Studierende, die sich darüber ziemlich aufgeregt haben, warum die Abgabe von X genommen wurde und ihre nicht mehr. Ab jetzt sind die Deadlines strikt. Die Unruhestifter trifft es vermutlich kaum mehr, aber alle Studierenden der folgenden Semester.

Daher: Bitte beachte Punkt 8 und bau keine Scheiße, die andere dann ausbaden müssen.

Finanzielles[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Für Studierende mit Behinderungen gibt es diverse finanzielle Hilfestellungen:

Erhöhte Familienbeihilfe[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die erhöhte Familienbeihilfe beträgt 155,90€ pro Monat, zusätzlich zur normalen Familienbeihilfe (wobei 60€ auf das Pflegegeld angerechnet werden).

Ich denke es lohnt sich jedenfalls zu versuchen diese zu beantragen. Mit den Diagnosen Autismus + ADHS sollte man diese jedenfalls bekommen. Zusätzlich entfällt damit die "Pflicht", 16 ECTS pro Semester zu schaffen.

Wenn du diese Diagnosen schon länger hast aber bisher keine erhöhte Familienbeihilfe bekommen hast kann diese auch (für maximal 5 Jahre) für die Vergangenheit ausbezahlt werden.

Pflegegeld[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Wenn Du Unterstützung oder Hilfe benötigst/bekommst, kannst du auch Pflegegeld beantragen. Das läuft so ähnlich ab wie der unten beschriebene Antrag auf einen Behindertenpass.

Hier wird häufig nur die Pflegegeldstufe 1 gewährt, auch wenn eine höhere Pflegegeldstufe angemessen wäre. Danach kann man durch Klage Widerspruch einlegen (kostenlos), dadurch wird die Pflegegeldstufe auf einen angemessenen Wert erhöht. Prinzipiell ist dafür kein Anwalt notwendig.

Studierendenbeihilfe[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Studierende mit Behinderung können Anspruch auf erhöhte Studienbeihilfe haben.

Studiengebühr[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Ordentliche Studierende eines Bachelor- oder Masterstudiums müssen bei Überschreitung der Mindeststudienzeit um zwei Semester einen Studienbeitrag von 363,36 Euro für jedes Semester bezahlen. Studierende die eine Behinderung von mindestens 50% haben müssen den Studienbeitrag nicht bezahlen.

Erfahrung: Um einen Grad der Behinderung zu bekommen muss man beim Sozialministeriumsservice einen Antrag auf einen Behindertenpass stellen. Für den Antrag benötigt man "aktuelle medizinische Unterlagen z.B. Befunde in Kopie". Ob das auch für Behinderungen gilt, die nicht verschwinden (z.B. Autismus kann nie "ausheilen" oder verschwinden) weiß ich nicht. Ich habe mir damals jedenfalls neue Befunde ausstellen lassen um sicher zu gehen.

Die Ausstellung des Behindertenpasses ist ein sehr lange dauernder Prozess. Es beginnt mit Ausfüllen und Einsenden des Antragsformulares. Ich habe das in den Sommerferien gemacht. Danach dauert es ein paar Monate, bis man einen Termin bei einem Arzt des Sozialministeriumsservice bekommt. Dieser hat bei mir im November oder Dezember stattgefunden. Danach hat es trotz regelmäßiger Anrufe mit der Bitte den Bescheid auszustellen nocheinmal einige Monate gedauert, bis ich den Bescheid über den Grad der Behinderung bekommen habe. Einige Wochen später war dann auch der Behindertenausweis da. Von den ersten Versuchen im AKH einen Termin für die Neuausstellung der Befunde zu bekommen bis ich tatsächlich den Ausweis in der Hand hatte hat es deutlich mehr als ein Jahr gedauert. Der Bescheid war dann auch voller Fehler, beispielsweise wurde mir dort eine Blinddarm-Operation angedichtet - die ich allerdings nie hatte.

Ich empfehle daher, zumindest zwei Jahre bevor du den Studienbeitrag erstmals bezahlen müsstest damit zu beginnen diesen zu beantragen. Eventuell macht es Sinn dem Arzt bei der Feststellung einen "Schummelzettel" mit einer langen Aufzählung aller Probleme die du durch deine Behinderung hast zu geben - nach ein paar Monaten, wenn er deinen Bescheid verfasst kann er sich sicher nicht mehr gut an dich erinnern. Es kann auch notwendig sein, wenn der Bescheid einen Grad der Behinderung von weniger als 50% enthält dagegen vor Gericht zu klagen, was wieder ziemlich lange dauert.


Ressourcen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]