Master Data Science und Studienkommission: Unterschied zwischen den Seiten
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Die Studienkommission ist seit 2004 jenes Gremium, das die Studienpläne für Informatik beschließt. | |||
Parität: 4 (Profs) + 4 (Mittelbau) + 4 (Studis) | |||
== | == Aufgaben und Ablauf der Studienkommissionen == | ||
* Erlassung und Abänderung des Studienplans. | |||
* Temporäre Zuordnung von Wahl-LVAs, hauptsächlich im Master. | |||
* Begutachtung von Anträgen für die Bewilligung eines Studium Irregulare (Individueller Studienplan) | |||
* Beratung des Senats bei Studienrechtlichen Angelegenheiten | |||
* Festgelegt ist das in der Satzung, Studienrechtliche Bestimmungen, §2 und §27 Abs. 1. | |||
* | * Studienkommssion Informatik: Sitzungen alle 3-4 Wochen, immer Mittwoch Vormittag, 2-3h lang. | ||
* Studienkommissionen TI / winf: Sitzungen 1-3 mal im Semester, 1-2h lang | |||
== Gesetzliche Grundlagen == | |||
Die Studienkommission ist derzeit mit einer Drittelparität besetzt. Dabei gibt es pro Kurie 4 Mitglieder. Studienkommissionen sind beschlussfähige Unterkommissionen des Senats, deren Beschlüsse müssen aber in der Regel vom Senat (insb. Studienpläne: Begutachtungsprozess) genehmigt werden. | |||
Die Periode einer Studienkommission endet mit jener des Senats (alle 3 Jahre: 1.Oktober 2010/2013/2016/...) und ist dann von allen Kurien neu zu beschicken. | |||
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Version vom 4. April 2024, 20:01 Uhr
Die Studienkommission ist seit 2004 jenes Gremium, das die Studienpläne für Informatik beschließt.
Parität: 4 (Profs) + 4 (Mittelbau) + 4 (Studis)
Aufgaben und Ablauf der Studienkommissionen
- Erlassung und Abänderung des Studienplans.
- Temporäre Zuordnung von Wahl-LVAs, hauptsächlich im Master.
- Begutachtung von Anträgen für die Bewilligung eines Studium Irregulare (Individueller Studienplan)
- Beratung des Senats bei Studienrechtlichen Angelegenheiten
- Festgelegt ist das in der Satzung, Studienrechtliche Bestimmungen, §2 und §27 Abs. 1.
- Studienkommssion Informatik: Sitzungen alle 3-4 Wochen, immer Mittwoch Vormittag, 2-3h lang.
- Studienkommissionen TI / winf: Sitzungen 1-3 mal im Semester, 1-2h lang
Gesetzliche Grundlagen
Die Studienkommission ist derzeit mit einer Drittelparität besetzt. Dabei gibt es pro Kurie 4 Mitglieder. Studienkommissionen sind beschlussfähige Unterkommissionen des Senats, deren Beschlüsse müssen aber in der Regel vom Senat (insb. Studienpläne: Begutachtungsprozess) genehmigt werden.
Die Periode einer Studienkommission endet mit jener des Senats (alle 3 Jahre: 1.Oktober 2010/2013/2016/...) und ist dann von allen Kurien neu zu beschicken.