Room:HA0210 und Studienkommission: Unterschied zwischen den Seiten

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1040 Wien, Favoritenstraße 9; durch Gittertor danach rechts durch (automatische) Glastüre zu Stiege III; gerade; ins 2. OG; vom Lift aus links den 2. Gang nehmen (Verlauf folgen);
Die Studienkommission ist seit 2004 jenes Gremium, das die Studienpläne für Informatik beschließt.


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Parität: 4 (Profs) + 4 (Mittelbau) + 4 (Studis)
 
 
 
== Aufgaben und Ablauf der Studienkommissionen ==
* Erlassung und Abänderung des Studienplans.
* Temporäre Zuordnung von Wahl-LVAs, hauptsächlich im Master.
* Begutachtung von Anträgen für die Bewilligung eines Studium Irregulare (Individueller Studienplan)
* Beratung des Senats bei Studienrechtlichen Angelegenheiten
* Festgelegt ist das in der Satzung, Studienrechtliche Bestimmungen, §2 und §27 Abs. 1.
 
 
* Studienkommssion Informatik: Sitzungen alle 3-4 Wochen, immer Mittwoch Vormittag, 2-3h lang.
* Studienkommissionen TI / winf: Sitzungen 1-3 mal im Semester, 1-2h lang
 
== Gesetzliche Grundlagen ==
Die Studienkommission ist derzeit mit einer Drittelparität besetzt. Dabei gibt es pro Kurie 4 Mitglieder. Studienkommissionen sind beschlussfähige Unterkommissionen des Senats, deren Beschlüsse müssen aber in der Regel vom Senat (insb. Studienpläne: Begutachtungsprozess) genehmigt werden.
 
Die Periode einer Studienkommission endet mit jener des Senats (alle 3 Jahre: 1.Oktober 2010/2013/2016/...) und ist dann von allen Kurien neu zu beschicken.
 
[[Kategorie:Lexikon]][[Kategorie:Gremien]]

Version vom 4. April 2024, 20:01 Uhr

Die Studienkommission ist seit 2004 jenes Gremium, das die Studienpläne für Informatik beschließt.

Parität: 4 (Profs) + 4 (Mittelbau) + 4 (Studis)


Aufgaben und Ablauf der Studienkommissionen

  • Erlassung und Abänderung des Studienplans.
  • Temporäre Zuordnung von Wahl-LVAs, hauptsächlich im Master.
  • Begutachtung von Anträgen für die Bewilligung eines Studium Irregulare (Individueller Studienplan)
  • Beratung des Senats bei Studienrechtlichen Angelegenheiten
  • Festgelegt ist das in der Satzung, Studienrechtliche Bestimmungen, §2 und §27 Abs. 1.


  • Studienkommssion Informatik: Sitzungen alle 3-4 Wochen, immer Mittwoch Vormittag, 2-3h lang.
  • Studienkommissionen TI / winf: Sitzungen 1-3 mal im Semester, 1-2h lang

Gesetzliche Grundlagen

Die Studienkommission ist derzeit mit einer Drittelparität besetzt. Dabei gibt es pro Kurie 4 Mitglieder. Studienkommissionen sind beschlussfähige Unterkommissionen des Senats, deren Beschlüsse müssen aber in der Regel vom Senat (insb. Studienpläne: Begutachtungsprozess) genehmigt werden.

Die Periode einer Studienkommission endet mit jener des Senats (alle 3 Jahre: 1.Oktober 2010/2013/2016/...) und ist dann von allen Kurien neu zu beschicken.