Geschlechtergerechte Sprache: Unterschied zwischen den Versionen

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Besser wäre eigentlich der Name "Geschlechtergerechte Sprache", Splitting ist aber kürzer, darum wurde diese Seite so genannt. Ziel dieser Seite ist es, einige Ansatzpunkte zu sammeln, um die Thematik näher zu bringen.
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* [http://de.wikipedia.org/wiki/Feministische_Linguistik Feministische Linguistik in der Wikipedia]
* [http://de.wikipedia.org/wiki/Feministische_Linguistik Feministische Linguistik in der Wikipedia]


==== Gender an der [[TU-Wien]] ====
==== Gender an der [[TU Wien]] ====
Das [[UG 2002]] hat einen eigenen Abschnitt zur Gleichstellung von Frauen und Maennern, in diesem wird unter anderem der [[Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen]] (AKG) definiert, der auf allen Universitaeten einzurichten ist. Dieser ist durch [[UG 2002]] §42 definiert.
Das [[UG2002]] hat einen eigenen Abschnitt zur Gleichstellung von Frauen und Männern, in diesem wird unter anderem der [[Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen]] (AKG) definiert, der auf allen Universitäten einzurichten ist. Dieser ist durch [[UG2002]] §42 definiert.


Auch in der [[Satzung der TU-Wien]] findet sich ein eigener Abschnitt zum AKG. Der AKG hat die Aufgabe einen [http://www.tuwien.ac.at/fileadmin/t/rechtsabt/downloads/Frauenfoerderungsplan_TU_Wien_Okt_2004.pdf Frauenförderungsplan] zu erstellen, der fuer alle Universitaetsangehoerigen (und damit auch Studierenden) gilt.
Auch in der [[Satzung der TU Wien]] findet sich ein eigener Abschnitt zum AKG. Der AKG hat die Aufgabe einen [https://www.tuwien.at/fileadmin/Assets/dienstleister/Datenschutz_und_Dokumentenmanagement/Frauenfoerderungsplan.pdf Frauenförderungsplan] zu erstellen, der für alle Universitätsangehoerigen (und damit auch Studierenden) gilt.


Ein Auszug aus diesem Plan:
Ein Auszug aus diesem Plan:

Version vom 11. Oktober 2019, 22:06 Uhr

Ziel dieser Seite ist es, einige Ansatzpunkte zu sammeln, um die Thematik näher zu bringen.

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Leitfäden zu geschlechtergerechte Sprache

Hintergrundwissen

Gender an der TU Wien

Das UG2002 hat einen eigenen Abschnitt zur Gleichstellung von Frauen und Männern, in diesem wird unter anderem der Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen (AKG) definiert, der auf allen Universitäten einzurichten ist. Dieser ist durch UG2002 §42 definiert.

Auch in der Satzung der TU Wien findet sich ein eigener Abschnitt zum AKG. Der AKG hat die Aufgabe einen Frauenförderungsplan zu erstellen, der für alle Universitätsangehoerigen (und damit auch Studierenden) gilt.

Ein Auszug aus diesem Plan:

Gebrauch einer geschlechtergerechten Sprache
§ 11
(1) Alle Organe und Verwaltungseinrichtungen der Technischen Universität Wien sind dazu aufgefordert, sich in Aussendungen, Formularen, Protokollen, Reden und anderen an die Öffentlichkeit oder an die Universitätsangehörigen gerichteten Mitteilungen einer geschlechtergerechten Sprache zu bedienen. Es sind daher in diesem Zusammenhang in allen Schriftstücken und – wo dies sinnvoll und machbar erscheint – auch bei mündlichen Äußerungen entweder explizit die weibliche und männliche Form oder geschlechtsneutrale Bezeichnungen zu verwenden.
(2) Die Verwendung von Generalklauseln, in denen z.B. zu Beginn, am Ende oder in Fußnoten eines Textes festgehalten wird, dass die gewählten personenbezogenen Bezeichnungen für beide Geschlechter gelten, ist unzulässig.