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* Beratung des Senats bei Studienrechtlichen Angelegenheiten | * Beratung des Senats bei Studienrechtlichen Angelegenheiten | ||
* Festgelegt ist das in der Satzung, Studienrechtliche Bestimmungen, §2 und §27 Abs. 1. | * Festgelegt ist das in der Satzung, Studienrechtliche Bestimmungen, §2 und §27 Abs. 1. | ||
* Studienkommssion Informatik: Sitzungen alle 3-4 Wochen, immer Mittwoch Vormittag, 2-3h lang. | * Studienkommssion Informatik: Sitzungen alle 3-4 Wochen, immer Mittwoch Vormittag, 2-3h lang. | ||
* Studienkommissionen TI / winf: Sitzungen 1-3 mal im Semester, 1-2h lang | * Studienkommissionen TI / winf: Sitzungen 1-3 mal im Semester, 1-2h lang | ||
== Gesetzliche Grundlagen == | == Gesetzliche Grundlagen == |