Bearbeiten von „Stipendien“
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* '''Es zahlt sich aus, einen Antrag zu stellen''' – im schlechtesten Fall bekommst du einfach keine Beihilfe zuerkannt. | * '''Es zahlt sich aus, einen Antrag zu stellen''' – im schlechtesten Fall bekommst du einfach keine Beihilfe zuerkannt. | ||
:Der Antragszeitraum für das Wintersemester ist von 20. September bis 15. Dezember, für das Sommersemester von 20. Februar bis 15. Mai.[https://www.stipendium.at/studienfoerderung/studienbeihilfe/fristen/] | :Der Antragszeitraum für das Wintersemester ist von 20. September bis 15. Dezember, für das Sommersemester von 20. Februar bis 15. Mai.[https://www.stipendium.at/studienfoerderung/studienbeihilfe/fristen/] | ||
:[https://www.stipendium.at/studienfoerderung/studienbeihilfe/wer-hat-anspruch/ Wer hat Anspruch?]<ref>EWR-Bürger sind laut {{ris|StudFG|4|1a|3}} österreichischen Staatsbürgern gleichgestellt, wenn sie "in das österreichische Bildungs- oder Gesellschaftssystem integriert sind". Nur lässt das Gesetz offen was "Integration ins Bildungssystem" ist. Laut einem [https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bvwg/BVWGT_20161122_W129_2125430_1_00/BVWGT_20161122_W129_2125430_1_00.html Gerichtsurteil dazu] wird Integration bei mehrjährigem Schulbesuch und Erwerb der Matura angenommen. | :[https://www.stipendium.at/studienfoerderung/studienbeihilfe/wer-hat-anspruch/ Wer hat Anspruch?]<ref> | ||
EWR-Bürger sind laut {{ris|StudFG|4|1a|3}} österreichischen Staatsbürgern gleichgestellt, wenn sie "in das österreichische Bildungs- oder Gesellschaftssystem integriert sind". Nur lässt das Gesetz offen was "Integration ins Bildungssystem" ist. Laut einem [https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bvwg/BVWGT_20161122_W129_2125430_1_00/BVWGT_20161122_W129_2125430_1_00.html Gerichtsurteil dazu] wird Integration bei mehrjährigem Schulbesuch und Erwerb der Matura angenommen. | |||
</ref>, [https://www.stipendium.at/studienfoerderung/studienbeihilfe/voraussetzungen/ Voraussetzungen], [https://www.stipendium.at/service/downloads/ Formular Downloads], [https://www.stipendium.at/kontakt/ Online Kontaktformular] | </ref>, [https://www.stipendium.at/studienfoerderung/studienbeihilfe/voraussetzungen/ Voraussetzungen], [https://www.stipendium.at/service/downloads/ Formular Downloads], [https://www.stipendium.at/kontakt/ Online Kontaktformular] | ||
* Die [https://www.stipendium.at/studienfoerderung/studienbeihilfe/leistungsnachweis/ '''nachzuweisende Leistung'''] ist: | * Die [https://www.stipendium.at/studienfoerderung/studienbeihilfe/leistungsnachweis/ '''nachzuweisende Leistung'''] ist: | ||
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==== Wechsel des Studiums ==== | ==== Wechsel des Studiums ==== | ||
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== Leistungsstipendium == | == Leistungsstipendium == | ||
Das Leistungsstipendium der TU Wien beträgt zwischen 750 € und 1.500 € pro Studienjahr und wird von der Universität vergeben | Das Leistungsstipendium der TU Wien beträgt zwischen 750 € und 1.500 € pro Studienjahr und wird von der Universität vergeben. Du kannst nach der Stipendienausschreibung im Mitteilungsblatt beim Dekanat (üblicherweise ca. ein halbes Jahr vor der Deadline) um dieses Stipendium ansuchen, wenn du folgende Voraussetzungen erfüllst: | ||
* Du studierst ordentlich an der TU Wien (oder hast gerade dein Studium abgeschlossen) | * Du studierst ordentlich an der TU Wien (oder hast gerade dein Studium abgeschlossen) | ||
* Dein Notendurchschnitt beträgt weniger als 1 | * Dein Notendurchschnitt beträgt weniger als 1.6 (für Informatik, dieser Wert variiert nach Studienjahr und Fakultät und wird im Mitteilungsblatt veröffentlicht) | ||
* Du hast die österreichische oder eine im Sinne des {{ris|StudFG|4}} gleichgestellte Staatsbürgerschaft | * Du hast die österreichische oder eine im Sinne des {{ris|StudFG|4}} gleichgestellte Staatsbürgerschaft | ||
* Einhaltung der Anspruchsdauer (Mindeststudienzeit + 1 Semester), wobei eine Verlängerung möglich ist (siehe [https://www.stipendium.at/studienfoerderung/studienbeihilfe/anspruchsdauer/#c401 Verlängerung der Anspruchsdauer auf stipendium.at]) | * Einhaltung der Anspruchsdauer (Mindeststudienzeit + 1 Semester), wobei eine Verlängerung möglich ist (siehe [https://www.stipendium.at/studienfoerderung/studienbeihilfe/anspruchsdauer/#c401 Verlängerung der Anspruchsdauer auf stipendium.at]) | ||
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=== Vergabe === | === Vergabe === | ||
Ein guter Notendurchschnitt reicht allerdings noch nicht aus, um das Leistungsstipendium zu bekommen. Für die Vergabe werden die im abgeschlossenen Studienjahr (01.10. bis 30.09.) abgeschlossenen ECTS durch den ECTS-gewichteten Notenschnitt gerechnet. Das Ergebnis wird als Leistungszahl bezeichnet. Die Leistungszahl und der konkrete Betrag variiert je nach Studienjahr mit dem zur Verfügung stehenden Budget und den Einreichungen. Negative Noten werden im Notenschnitt ebenso berücksichtigt. | Ein guter Notendurchschnitt reicht allerdings noch nicht aus, um das Leistungsstipendium zu bekommen. Für die Vergabe werden die im abgeschlossenen Studienjahr (01.10. bis 30.09.) abgeschlossenen ECTS durch den ECTS-gewichteten Notenschnitt gerechnet. Das Ergebnis wird als Leistungszahl bezeichnet. Die Leistungszahl und der konkrete Betrag variiert je nach Studienjahr mit dem zur Verfügung stehenden Budget und den Einreichungen. Negative Noten werden im Notenschnitt ebenso berücksichtigt. | ||
Faustregel: Bei 60 ECTS und Durchschnitt von 1,5 geht sich das Stipendium aus. Bei weniger ECTS muss der Schnitt besser sein, bei mehr ECTS kann er schlechter, aber unter 1,6, sein. | |||
==== Vergangene Leistungszahlen ==== | ==== Vergangene Leistungszahlen ==== | ||
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| || | | || 2018 || 2019 | ||
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|30-35|| - || 750 € | |30-35|| - || 750 € | ||
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|35-40|| - || 755 € | |35-40|| - || 755 € | ||
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|40-45|| 750 € || 760 | |40-45|| 750 € || 760 € | ||
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|45-50|| 780 € || 765 | |45-50|| 780 € || 765 € | ||
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|50-55|| 869,50 € || 780 | |50-55|| 869,50 € || 780 € | ||
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|55-60|| 1.000 € || 790 | |55-60|| 1.000 € || 790 € | ||
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|60-65|| ? || 903 | |60-65|| ? || 903 € | ||
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|65-70|| ? || 1.205 | |65-70|| ? || 1.205 € | ||
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| >70 || 1.500 € || 1.500 € | | >70 || 1.500 € || 1.500 € | ||
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