Hochschulvertretung: Unterschied zwischen den Versionen

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Universitaetsvertretungen sind eine Vertretungsebene der [[ÖH]] und sind (als Körperschafts öffentlichen Rechts) eigene Rechtspersonen. Als solche dürfen sie z.B. Wirtschaftsbetriebe besitzen.
Die Hochschulvertretung ([[Has abbreviation::HV]]) früher Universitätsvertretung ([[Has abbreviation::UV]]) ist eine Vertretungsebene der [[ÖH]] und sind (als Körperschaften öffentlichen Rechts) eigene Rechtspersonen. Als solche dürfen sie z.B. Wirtschaftsbetriebe besitzen.


Wie der Name schon sagt gibt es davon für jede Uni eine.
Wie der Name schon sagt gibt es davon für jede Uni eine.
Auf der [[TU Wien]] spricht man von der [[HochschülerInnenschaft der TU Wien]].


[[Kategorie:Lexikon]]
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Aktuelle Version vom 23. Dezember 2023, 10:06 Uhr

Die Hochschulvertretung (HV) früher Universitätsvertretung (UV) ist eine Vertretungsebene der ÖH und sind (als Körperschaften öffentlichen Rechts) eigene Rechtspersonen. Als solche dürfen sie z.B. Wirtschaftsbetriebe besitzen.

Wie der Name schon sagt gibt es davon für jede Uni eine.

Auf der TU Wien spricht man von der HochschülerInnenschaft der TU Wien.