Basisdemokratie

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Der Versuch einer Gestaltung eines politischen Systems, sodass größtmögliche Partizipations-Möglichkeiten für das Individuum bestehen.

Da der Begriff natürlich aus sich selbst basisdemokratisch definiert wird, ergeben sich verschiedene Interpretationmöglichkeiten. Einige Eigenschaften können sein:

  • Entscheidungs-/ Koordinations-Gremien/ Plena mit Anwesenheits- und/oder Stimmrecht für alle.
  • Konsensentscheidungen
  • Abstimmungen mit Stimmrecht für alle Anwesenden
  • Mischformen aus den zwei obengenannten.
  • Imperatives Mandat (Funktionäre müssen exekutieren, dass ein Gremium beschlossen hat)