Studentische Mitarbeit: Unterschied zwischen den Versionen

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Während des Studiums kannst du an der Uni als Tutor*in oder Studienassistent*in mitarbeiten. Dabei gilt für dich der ''Kollektivvertrag für die ArbeitnehmerInnen der Universitäten'', der Dinge wie die Bezahlung regelt.
Während des Studiums kannst du an der Uni als Tutor_in oder Studienassistent_in mitarbeiten. Dabei gilt für dich der ''Kollektivvertrag für die ArbeitnehmerInnen der Universitäten''. Dieser regelt Dinge wie die Bezahlung.


== Tutor*in ==
== Tutor_in ==
Als Tutor_in bist du einer Lehrveranstaltung zugeteilt und für eine bestimmte Wochenstundenanzahl angestellt. Die Anzahl der Wochenstunden ist ein grober Richtwert für den Aufwand, den du im Durchschnitt pro Woche als Tutor_in für die LVA aufwenden musst. Allerdings schwankt der Aufwand naturgemäß und ist auch von der eigenen Motivation und den Anforderungen der Lehrenden abhängig.


Tutor_innenstellen werden nicht im Mitteilungsblatt ausgeschrieben und unterliegen auch keinem formalen Bewerbungsprozess. Üblicherweise wird man Tutor_in indem man von der Lehrveranstaltungsleitung persönlich bzw. per E-Mail angeschrieben wird oder selbst nachfragt.


== Studienassistent*in ==
Als Tutor_in ist man im Kollektivvertrag der Gehaltsgruppe C zugeordnet, die der Verwendungsgruppe IIIa entspricht. In der Grundstufe beträgt das monatliche Gehalt für 40 Wochenstunden (allerdings sind nur max. 12 Wochenstunden möglich) € 2.061,60 (Stand 2019). Dazu kommen noch Sonderzahlungen, die allerdings ebenfalls monatlich ausgezahlt werden und das Gehalt somit um ein Sechstel erhöhen. Die Auszahlung des Gehalts (und die Anstellung als Tutor_in) erfolgt von Oktober bis Februar. Pro Wochenstunde beträgt die Bezahlung nominell somit ca. 14 € brutto (2019), wobei der Aufwand auch geringer sein kann und der Stundenlohn somit höher. Nach drei Jahren als Tutor_in erhöht sich das Grundgehalt auf € 2.366,70 für 40 Wochenstunden (2019).
 
== Studienassistent_in ==
 
 
== Externe Links ==
* [https://www.kollektivvertrag.at/kv/universitaeten-arb-ang/universitaeten-beilage-lohn-gehalt/280914 Kollektivvertrag für die ArbeitnehmerInnen der Universitäten vom 5. Februar 2019]
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