Berufungskommission

Version vom 11. März 2024, 19:06 Uhr von Someone (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „Ziel: Eine Professur soll berufen werden. Parität: 4 (Profs) + 2 (Mittelbau) + 2 (Studis) == Ablauf eines Berufungsverfahrens nach § 98 UG == # ProfessorInnen des Fachbereichs und Rektorat erstellen gemeinsam mit DekanIn den '''Ausschreibungstext'''. Dieser Auschreibungstext wird von der Rechtsabteilung überprüft. # DekanIn bekommt von Rektorat die Aufgabe übertragen die '''Stelle international auszuschreiben'''. # ProfessorInnen des Fachbereichs s…“)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)

Ziel: Eine Professur soll berufen werden.

Parität: 4 (Profs) + 2 (Mittelbau) + 2 (Studis)

Ablauf eines Berufungsverfahrens nach § 98 UG

  1. ProfessorInnen des Fachbereichs und Rektorat erstellen gemeinsam mit DekanIn den Ausschreibungstext. Dieser Auschreibungstext wird von der Rechtsabteilung überprüft.
  2. DekanIn bekommt von Rektorat die Aufgabe übertragen die Stelle international auszuschreiben.
  3. ProfessorInnen des Fachbereichs schlagen GutachterInnen vor und die ProfessorInnenkurie des Senats bestellt diese (unhinterfragt üblicherweise). Achtet darauf welche GutachterInnen von wem ausgewählt wurden. Insbesondere Beziehungen zu KandidatInnen beachten.
  4. Der Senat setzt eine Berufungskommission ein. Die Kurien bringen Nominierungsvorschläge beim AKG ein. Achtet darauf wer Mitglied in dieser Berufungskommission ist und in welcher Beziehung diese zu GutacherInnen und KandidatInnen stehen.
  5. 1. Sitzung der Berufungskommission
    • Bewerbungen werden auf prinzipielle Eignung untersucht
    • BewerberInnen die nicht auf die Ausschreibung passen werden abgelehnt. Aufpassen das nicht sofort am Anfang Leute mit fadenscheinigen Argumenten ohne viel Diskussion entfernt werden.
    • GutachterInnen bekommen die restlichen Bewerbungen zugeschickt
  6. 2. Sitzung der Berufungskommission
    • Gutachten werden diskutiert
    • auf Basis der Gutachten werden BewerberInnen zu Berufungsvorträgen eingeladen. Nicht dem Druck nachgeben das möglichst wenige KandidatInnen eingeladen werden sollen ("Aber soviel Arbeit!"), lieber darauf pochen mehr Personen einzuladen als zu wenige.
  7. Berufungsvorträge
    • achtet darauf das ein Grundlagen Teil fixer Bestand dieser Vorträge ist (damit ein Einblick in die Lehrtätigkeit gewonnen werden kann)
    • achtet darauf das ihr beim anschließenden informellen Gespräch dabei seid, dort erfährt man spannende Dinge
    • pro Vortrag sollten 3-4 Stunden eingerechnet werden
  8. 3. Sitzung der Berufungskommission: Entscheidung über den Dreiervorschlag. Wenn auch irgendetwas komisch vorkommt: lasst es protokollieren, stimmt gegen den Dreiervorschlag und schreibt ein Votum Separatum in der ihr eure Bedenken erläutert!
  9. Vorsitzender der Berufungskommission übermittelt Protokolle an den Dekan
  10. Dekan schreibt eine Stellungnahme und übermittelt alle Daten an das Rektorat
  11. Das Rektorat kann dem Besetzungsvorschlag zustimmen, einen neuen Besetzungsvorschlag verlangen oder das Berufungsverfahren einstellen
  12. Rektorat und DekanIn führen gemeinsam Berufungsverhandlungen mit den KandidatInnen (nicht unbedingt in der vorgeschlagenen Reihenfolge)