Studieren mit Behinderung

Version vom 13. Juli 2022, 12:40 Uhr von Ztix! (Diskussion | Beiträge)
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Wer eine Beeinträchtigung, Behinderung oder Erkrankung hat kann diverse Anpassungen im und rund um das Studium bekommen, damit die Beeinträchtigungen oder Barrieren möglichst ausgeglichen werden können. Das ist auch rechtlich, zum Beispiel im Universitätsgesetz, vorgeschrieben.

Anmerkung: Ich habe versucht diese Seite in einfach verständlichem Deutsch zu verfassen. Ich bitte darum, auch bei zukünftigen Änderungen einfaches Deutsch zu verwenden. So sind die Informationen hoffentlich auch Menschen denen das Verständnis schwerer fällt zugänglich.


An wen kann ich mich wenden? Wer ist ein:e gute:r Ansprechpartner:in?

An der TU Wien gibt es das Angebot TUW barrierefrei. Dieses soll Studierende mit Beeinträchtigungen, Behinderungen oder Erkrankungen unterstützen.

Frau Mag. Fuhrmann-Ehn ist hier die richtige Ansprechpartnerin. Du kannst sie telefonisch oder per E-Mail erreichen. Oft ist sie auch persönlich in ihrem Büro in der TU Bibliothek anwesend, wo man mit ihr ein persönliches Gespräch führen kann. Frau Fuhrmann-Ehn ist sehr freundlich und verständnisvoll. Sie hat einen eigenen Raum, deshalb sind Gespräche bei denen niemand anderer mithört mit ihr möglich. Es ist sinnvoll, vorher aber einen Termin auszumachen damit du nicht vor verschlossenen Türen stehst.


Meist antwortet sie auf eine E-Mail spätestens am nächsten Tag, nur während der Ferien kann es sein, dass sie auf Urlaub ist und eine Antwort länger dauert.

Wann kann ich Unterstützung bekommen? Welche Anforderungen gibt es?

Im Universitätsgesetz wird immer von Behinderungen im Sinne des §3 des Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz gesprochen. Dort ist eine Behinderung so definiert:

  • Eine körperliche, geistige oder psychische Funktionsbeeinträchtigung oder Beeinträchtigung der Sinnesfunktionen
  • Diese muss (voraussichtlich) mehr als 6 Monate andauern
  • Sie muss geeignet sein, die "Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu erschweren".

Was bedeutet das in der Praxis?

Ich habe als ich zu studieren begonnen habe einen Brief (Kopie) meiner damaligen Psychologin bei Frau Fuhrmann-Ehn hinterlegt. Darin stand so in etwa, dass ich Autist bin und daher langsamer bin und mich leicht ablenken lasse. Das war ausreichend um die Prüfungsanpassungen die ich brauche zu bekommen (z.B. anderer Prüfungsraum und mehr Zeit für die Prüfung).

Ich denke generell lässt sich folgendes sagen:

  1. Du musst irgend eine Art von Behinderung, Krankheit oder sonstige Einschränkung haben. Darunter fallen zum Beispiel:
    • Autismus
    • ADHS
    • (Weitere Dinge für die bereits Prüfungsmodifikationen erlaubt wurden bitte hier ergänzen)
    Solltest du dir nicht sicher sein, ob deine Behinderung, Krankheit oder sonstige Einschränkung "ausreicht", um Anpassungen zu bekommen: Vermutlich schon, aber ein Gespräch mit Frau Fuhrmann-Ehn wird das sicher klären.
  2. Du brauchst irgend einen Zettel (Befund, Brief oder anderes Schreiben eines Arztes, einer Psychologin, ...) auf dem draufsteht, welche Behinderung, Krankheit oder sonstige Einschränkung du hast. Wenn du dir nicht sicher bist ob der Zettel ausreicht kann dir auch hier Frau Fuhrmann-Ehn sicher weiterhelfen.

Bei Befunden, auf denen Details stehen, die die Universität nichts angehen ist es sicher möglich, diese zu schwärzen oder anders unkenntlich zu machen.

Wie wird auf meine Bedürfnisse Rücksicht genommen? Lehrveranstaltungsmodifikationen!

Das Universitätsgesetz sagt, dass Personen nach §3 des Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes Anspruch auf folgende Hilfen haben:

  • abweichende Prüfungsmethoden (Prüfungsmodifikationen) (§59 Abs. 1 Z 12)
  • abweichende Prüfungsmethoden bei Aufnahmeprüfungen (§71b Abs 7 Z 5 UG)
  • Maßnahmen zur besonderen Förderung der Zulassung (§63 Abs 1 Z 6 UG) [Ergänzen: Was bedeutet das? Beispiel?]
  • Änderung der Anforderungen der Lehrpläne (Das Ausbildungsziel des gewählten Studiums muss aber erreichbar sein) (§58 Abs 11)
  • Entfall der Mindeststudienleistung (§59a Abs 5 UG)
  • Studienbeitrag ist nicht zu bezahlen (§92 Abs 1 Z 6 UG)
  • Beurlaubung für ein oder mehrere Semester (§67 Abs 1 Z 6 UG)

Abweichende Prüfungsmethoden

Beispiele, wie Prüfungsmethoden angepasst werden können:

  • Verlängerung der Prüfungszeit
  • Eigener Prüfungsraum
  • Bei Übungen/VU's Verlängerung der Abgabedeadline von Aufgaben - Manchmal um eine Woche, manchmal wird aber auch erlaubt, dass Aufgaben über die Ferien nachgebracht werden dürfen. Die passende Prüfung legt man dann zum ersten Ersatztermin meist zu Beginn des Semesters ab.
  • Einzelarbeit statt Gruppenarbeit - Mir fällt es schwer, mich in eine Gruppe einzufügen, ich finde dort meist keinen Anschluss. Zusätzlich werde ich oft nicht rechtzeitig mit Aufgaben fertig. Gruppenarbeiten unter diesen Voraussetzungen sind sehr schwierig. Sofern das sinnvoll ist habe ich deshalb bisher mit den LVA-Teams vereinbart alleine zu arbeiten und nur Teile der Abgaben lösen zu müssen.
  • Bitte weitere Beispiele ergänzen!

Abweichende Prüfungsmethoden bei Aufnahmeprüfungen

Bei meiner Aufnahmeprüfung wusste ich noch nichts von der Möglichkeit eine an meine Bedürfnisse angepasste Aufnahmeprüfung zu bekommen. Mit ziemlich intensiver Vorbereitung schaffte ich es dann aber trotzdem aufgenommen zu werden. Im Gespräch mit unserer Studiendekanin Frau Prof. Tellioglu erfuhr ich dann, dass ich z.B. mehr Zeit bei der Prüfung zu bekommen hätte können.

Vermutlich sind bei der Aufnahmeprüfung ähnliche Anpassungen möglich wie bei normalen Prüfungen.

Die Uni Wien schreibt sogar, dass je nach technischer Umsetzbarkeit der Adaptierungsmöglichkeiten sogar eine Ausnahme vom Aufnahmetest gewährt wird (d.h. Studienplatzgarantie ohne Teilnahme am Test). Ob es das an der TU Wien auch gibt weiß ich nicht.

Maßnahmen zur besonderen Förderung der Zulassung

Keine Ahnung, bitte ergänzen...

Änderung der Anforderungen der Lehrpläne

Keine Ahnung, bitte ergänzen...

Entfall der Mindeststudienleistung

In Bachelor- und Diplomstudien müssen in den ersten 4 Semestern insgesamt 16 ECTS erreicht werden, andernfalls "erlischt die Zulassung zum Studium".

"Studierende mit einer Behinderung gemäß §3 BGStG" müssen diese Anforderung nicht erfüllen.

Unklar: Ist es notwendig die Behinderung über einen festgesetzten Grad der Behinderung nachzuweisen? Wie ist hier das Procedere?

Studienbeitrag ist nicht zu bezahlen

Siehe unten bei Finanzielles.

Beurlaubung für ein oder mehrere Semester

Bei "vorübergehende[r] Beeinträchtigung im Zusammenhang mit einer Behinderung" (§67 Abs 1 Z 6 UG) kannst du dich für ein oder mehrere Semester beurlauben lassen. In dieser Zeit darfst du aber nicht Lehrveranstaltungen besuchen, Prüfungen ablegen oder wissenschaftliche Arbeiten einreichen oder beurteilt bekommen.

Außerdem musst du die Beurlaubung bis zum Semesterbeginn beantragen - Außer der Grund tritt erst später ein, du wusstest vorher nichts davon und konntest auch nichts dagegen tun (Bereits erbrachte Studienleistungen bleiben in dem Fall aber gültig -> Eventuell negative Zeugnisse??).

Kommunikation mit LVA-Teams

Über Frau Fuhrmann-Ehn

Zu Beginn des Studiums habe ich alle Lehrveranstaltungsmodifikationen über Frau Fuhrmann-Ehn vereinbart. Ich habe ihr dann etwa zwei Wochen vor der Prüfung eine E-Mail geschrieben. Darin stand, welche Prüfungsanpassungen ich benötige. Sie hat dann mit den LVA-Teams vereinbart wie das am Besten möglich ist. Danach bekam ich von ihr eine E-Mail mit der Info wie meine Prüfung ablaufen wird. Das hat immer sehr gut funktioniert.

Manchmal übernimmt Frau Fuhrmann-Ehn auch selbst die Aufsicht über die Prüfung, man kann dann bei ihr die Prüfung in einem eigenen Raum schreiben. Ich glaube sie hat auch einen Computer mit Braille-Zeile/Tastatur.

Bei anderen Lehrveranstaltungen habe ich die Prüfungen unter Aufsicht des LVA-Teams geschrieben. Der Vorteil davon ist, dass man einfach Fragen stellen kann, wenn man nicht sicher ist wie Aufgaben gemeint sind. Allerdings ist es dort oft nicht leise oder Menschen gehen am Gang vorbei, was auch ablenken kann (sichtbar durch Glastüren oder Glaswände) - Ich nehme daher meist Oropax oder Noise-Cancelling Kopfhörer mit. Es ist gut diese Dinge im Vorfeld mit dem LVA-Team abzusprechen, damit es dann keine Probleme gibt.

Direkt per E-Mail

Mittlerweile schreibe ich meistens direkt mit den LVA-Teams. Vorteil dabei ist, dass ich die Anpassungen selbst ausverhandeln kann. Während der Pandemie finden nun auch die Prüfungen großteils daheim über Zoom statt, weshalb ich auch keinen eigenen Prüfungsraum mehr benötige.

Meist schreibe ich zu Beginn des Semesters eine E-Mail, in der ich mich vorstelle. Ein Beispiel wie diese aussehen könnte. Ich habe bewusst komplett unsinnige Dinge genommen, da ich das E-Mail mit meinen privaten Infos nicht veröffentlichen möchte:

Sehr geehrtes LVA-Team der Beispiel-LVA! / Sehr geehrte:r Herr/Frau Prof. Mustername

Ich bin Linkshänder, extremer Auto-Fanatiker und habe statt Haaren Rasen am Kopf wachsen. Aufgrund meiner Behinderungen benötige ich in fast allen Lehrveranstaltungen Modifikationenen derselben, da ich sonst kaum Chancen habe diese positiv abzuschließen.

Zu den angesprochenen Lehrveranstaltungsmodifikationen:

  • Da ich bereits fest mit dem Sitz meines Audis verwachsen bin und die Türen zu den Hörsälen zu schmal sind habe ich Probleme dabei Prüfungsräume zu befahren. Es wäre daher sinnvoll, meine Prüfung im Parkhaus der TU zu schreiben.
  • Da ich die Tinte meiner Gänsefeder beim Schreiben immer zur völligen Unkenntlichkeit verwische benötige ich bei Prüfungen außerdem ein weißes Blatt Löschpapier um dies zu vermeiden. Ich würde mir das selbst mitnehmen.
  • Aufgrund des exzessiven Graswachstums auf meinem Kopf im Frühling bin ich häufig so durch Gartenarbeit überwältigt, dass ich Abgaben nicht rechtzeitig fertigstellen kann und eine Verlängerung der Deadline benötige. In dem Fall würde ich mich bei Ihnen melden.

Ich bitte darum mir auch in der Beispiel-LVA die Lehrveranstaltungsmodifikationen zu ermöglichen.

Bezüglich der Prüfung würde ich mich dann 1-2 Wochen im Voraus bei Ihnen melden um abzuklären welche Prüfungsmodifikationen notwendig sind und wie diese gegebenenfalls am Besten gehandhabt werden, sodass dies auch für Sie möglichst wenig zusätzlichen Arbeitsaufwand darstellt.

Sofern Sie eine Bestätigung benötigen, diese liegt bei Frau Fuhrmann-Ehn (https://www.tuwien.at/tu-wien/tuw-fuer-alle/tuw-barrierefrei/kontakt), die auch im CC dieser E-Mail ist, auf.

Vielen Dank im Voraus!


Mit freundlichen Grüßen
Otto Kraftstoff (12345678)

Grundsätzliche Tipps für die Kommunikation mit den LVA-Teams

  1. Freundlich sein: Ja, es mag sein, dass du rechtlichen Anspruch auf irgendwelche Dinge hast. Trotzdem macht es mehr Sinn mit LVA-Teams so zu kommunizieren, dass diese die benötigten Hilfestellungen "von sich aus" gewähren. Gleich in der ersten E-Mail die "Paragrafenkeule" zu schwingen und auf das Universitätsgesetz zu verweisen kommt glaub ich nicht so gut. Wenn du aber deine aktuelle Situation gut verständlich rüberbringst und auf das Mitgefühl der Lehrenden vertraust hast du ziemlich gute Karten (Redewendung) zu bekommen was du benötigst.
  2. Dankbar sein: Für LVA-Teams gibt es während des Semesters sicher verdammt viel zu tun und alle Studierende die irgendwelche "Extrawürste" brauchen - und dazu zählen wir nunmal - machen die Situation sicher nicht besser. Ich habe schon oft Antworten auf E-Mails deutlich nach Mitternacht bekommen, zu Zeiten in denen ich allen Lehrenden eigentlich ihren wohlverdienten Feierabend wünsche. Ein Dankeschön freut die Lehrenden sicher :)
  3. Möglichst wenig Arbeit machen - Wenn du deine Lehrveranstaltungsmodifikation so planst und vorschlägst, dass das LVA-Team möglichst wenig Arbeit damit hat sind die Chancen, dass du bekommst was du brauchst sehr groß.
  4. E-Mails in CC an Frau Fuhrmann-Ehn senden - Erstens bekommt sie dann mit was gerade los ist und kann dir ggf zur Seite stehen, zweitens sprechen sich LVA-Teams wohl oft auch mit ihr ab und drittens verleiht das deinem Ansuchen ein bisschen mehr Glaubhaftigkeit. Vielleicht trotzdem darauf achten, ihr den Posteingang nicht mit 25 mit dem LVA-Team hin- und hergeschriebenen Mails zuspammen ;)
  5. Das Warum? klären: Wenn das LVA-Team versteht warum du die eine oder andere Anpassung brauchst, die Deadline nicht geschafft hast oder aktuell grade nicht mitkommst zahlt es sich aus ein bisschen mehr Einblick zu geben als "Sorry, ich schaff die Deadline nicht :/" - Das sollten keine detaillierten Infos sein, aber ein "Mir gehts grade ziemlich schlecht" oder im Extremfall der Hinweis, dass du grad kaum in der Lage bist mehr als den Weg zwischen Bett, WC und Kühlschrank zu schaffen erzeugt bei deinem Gegenüber ein bisschen Verständnis für deine Situation.
  6. Noch einmal fragen: Es kommt immer wieder vor, dass die erste Antwort des LVA-Teams ablehnend ist. Ziemlich häufig schafft man es dann doch eine Lösung zu finden, wenn man nocheinmal nachfragt und sich eine Lösung überlegt. Die sollte für das LVA-Team praktisch keine zusätzliche Arbeit darstellen und/oder das Warum? besser erklären.
  7. Vorher melden!: Wenn du schon weißt: "Die Deadline wird knapp!" oder "Die Prüfung ist so nicht machbar!" oder "Oh je, eine Gruppenübung, das wird ein Desaster!", dann schreib dem LVA-Team lieber gleich, zumindest aber mit genug Vorlaufzeit. Ja, ich weiß, es ist manchmal schwer einzuschätzen was geht und was nicht (und es passiert mir auch immer wieder, dass ich ziemlich dagegen "verstoße"). Aber es ist deutlich leichter eine Lösung zu finden, die für beide passt (und wohl auch angenehmer für das LVA-Team) wenn das LVA-Team dich erstens schon im Vorhinein kennt und zweitens schon im Vorfeld auf dein Problem aufmerksam gemacht wird als wenn die Übungsgruppe schon zerstritten ist oder die Deadline drei Tage vorbei.
  8. Nützt das System nicht aus! Baut keine Scheiße! - Fragt nach den Dingen die ihr braucht und nicht nach mehr, fragt bitte nicht ohne Diagnose oder medizinische Grundlage nach Lehrveranstaltungsmodifikationen. Es ist niemandem geholfen wenn wir - so wie das an anderen Unis wohl teilweise der Fall ist - für jede Art von Lehrveranstaltungsmodifikation ein eigenes fachärztliches Gutachten mitbringen müssen!


Generell gilt: Was du so treibst hat auch Auswirkungen auf deine Mitstudierenden. Ein Beispiel: Bei einer LVA war es wohl bisher so, dass man auch nach den Deadlines, solange die Daten noch nicht exportiert waren, eine Mail schreiben und die Abgabe nachreichen konnte. Dann gab es wohl einige Studierende, die sich darüber ziemlich aufgeregt haben, warum die Abgabe von X genommen wurde und ihre nicht mehr. Ab jetzt sind die Deadlines strikt. Die Unruhestifter trifft es vermutlich kaum mehr, aber alle Studierenden der folgenden Semester. Daher: Bitte beachtet Punkt 8 und baut keine Scheiße, die andere dann ausbaden müssen.

Finanzielles

Für Studierende mit Behinderungen gibt es diverse finanzielle Hilfestellungen:

Erhöhte Familienbeihilfe

Die erhöhte Familienbeihilfe beträgt 155,90€ pro Monat, zusätzlich zur normalen Familienbeihilfe (wobei 60€ auf das Pflegegeld angerechnet werden).

Ich denke es lohnt sich jedenfalls zu versuchen diese zu beantragen. Mit den Diagnosen Autismus + ADHS sollte man diese jedenfalls bekommen. Zusätzlich entfällt damit die "Pflicht" 16 ECTS pro Semester zu schaffen.

Wenn du diese Diagnosen schon länger hast aber bisher keine erhöhte Familienbeihilfe bekommen hast kann diese auch (für maximal 5 Jahre) für die Vergangenheit ausbezahlt werden.

Pflegegeld

Wenn Du Unterstützung oder Hilfe benötigst/bekommst kannst du auch Pflegegeld beantragen. Das läuft so ähnlich ab wie der oben beschriebene Antrag auf einen Behindertenpass.

Hier wird häufig nur die Pflegegeldstufe 1 gewährt, auch wenn eine höhere Pflegegeldstufe angemessen wäre. Danach kann man durch Klage Widerspruch einlegen (kostenlos), dadurch wird die Pflegegeldstufe auf einen angemessenen Wert erhöht. Prinzipiell ist dafür kein Anwalt notwendig.

Studierendenbeihilfe

Studierende mit Behinderung können Anspruch auf erhöhte Studienbeihilfe haben.

Studiengebühr

Ordentliche Studierende eines Bachelor- oder Masterstudiums müssen bei Überschreitung der Mindeststudienzeit um zwei Semester einen Studienbeitrag von 363,36 Euro für jedes Semester bezahlen. Studierende die eine Behinderung von mindestens 50% haben müssen den Studienbeitrag nicht bezahlen.

Erfahrung: Um einen Grad der Behinderung zu bekommen muss man beim Sozialministeriumsservice einen Antrag auf einen Behindertenpass stellen. Für den Antrag benötigt man "aktuelle medizinische Unterlagen z.B. Befunde in Kopie". Ob das auch für Behinderungen gilt, die nicht verschwinden (z.B. Autismus kann nie "ausheilen" oder verschwinden) weiß ich nicht. Ich habe mir damals jedenfalls neue Befunde ausstellen lassen um sicher zu gehen. Die Ausstellung des Behindertenpasses ist ein sehr lange dauernder Prozess. Sie umfasst das Ausfüllen und Einsenden des Antragsformulares. Ich habe das in den Sommerferien gemacht. Danach dauert es ein paar Monate, bis man einen Termin bei einem Arzt des Sozialministeriumsservice bekommt. Dieser hat bei mir glaube ich im November oder Dezember stattgefunden. Danach hat es trotz regelmäßiger Anrufe mit der Bitte den Bescheid auszustellen nocheinmal einige Monate gedauert, bis ich den Bescheid über den Grad der Behinderung bekommen habe. Einige Wochen später war dann auch der Behindertenausweis da. Von den ersten Versuchen im AKH einen Termin für die Neuausstellung der Befunde zu bekommen bis ich tatsächlich den Ausweis in der Hand hatte hat es deutlich mehr als ein Jahr gedauert. Der Bescheid war dann auch voller Fehler, beispielsweise wurde mir dort eine Blinddarm-Operation angedichtet - die ich allerdings nie hatte.

Ich empfehle daher, zumindest zwei Jahre bevor du den Studienbeitrag erstmals bezahlen müsstest damit zu beginnen diesen zu beantragen. Eventuell macht es Sinn dem Arzt bei der Feststellung einen "Schummelzettel" mit einer langen Aufzählung aller Probleme die du durch deine Behinderung hast zu geben - nach ein paar Monaten, wenn er deinen Bescheid verfasst kann er sich sicher nicht mehr gut an dich erinnern. Es kann auch notwendig sein, wenn der Bescheid einen Grad der Behinderung von weniger als 50% enthält dagegen vor Gericht zu klagen, was wieder ziemlich lange dauert.


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