Habilitationskommission: Unterschied zwischen den Versionen

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Habilitiert zu sein bedeutet, die Lehrbefugnis ("venia docendi") für eine Universität nachgewiesen zu haben.
Habilitiert zu sein bedeutet, die Lehrbefugnis ("venia docendi") für eine Universität nachgewiesen zu haben.
Voraussetzung für die Habilitation ist der Abschluß eines Doktoratsstudiums bzw. die Promotion.
Voraussetzung für die Habilitation ist der Abschluß eines Doktoratsstudiums bzw. die Promotion.
Rechtlich ist sie in [http://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Dokumentnummer=NOR40110377 §103 UG] und in den [http://www.tuwien.ac.at/dle/universitaetskanzlei/richtlinien_und_verordnungen/habilitationsverfahren/ Richtlinien für das Habilitationsverfahren der TU Wien] (Teil der Satzung) geregelt.
Rechtlich ist sie in {{ris|UG|103}} und in den [https://www.tuwien.at/fileadmin/Assets/dienstleister/Datenschutz_und_Dokumentenmanagement/Habilitationsverfahren.pdf Richtlinien für das Habilitationsverfahren der TU Wien] (Teil der Satzung) geregelt.


An der Fakultät für Informatik an der TU wird das (wie an vielen anderen Unis) folgendermaßen gehandhabt:
An der Fakultät für Informatik an der TU wird das (wie an vielen anderen Unis) folgendermaßen gehandhabt:
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Einen offiziellen Text wie eine Habil auf der TU abzulaufen hat ist auf der [http://www.htu.at htu-Seite] unter "Downloads/Gesetzestexte" zu finden.
Einen offiziellen Text wie eine Habil auf der TU abzulaufen hat ist auf der [http://www.htu.at htu-Seite] unter "Downloads/Gesetzestexte" zu finden.
[[Kategorie:Lexikon]]

Version vom 16. September 2019, 10:00 Uhr

Habilitiert zu sein bedeutet, die Lehrbefugnis ("venia docendi") für eine Universität nachgewiesen zu haben. Voraussetzung für die Habilitation ist der Abschluß eines Doktoratsstudiums bzw. die Promotion. Rechtlich ist sie in § 103 UG und in den Richtlinien für das Habilitationsverfahren der TU Wien (Teil der Satzung) geregelt.

An der Fakultät für Informatik an der TU wird das (wie an vielen anderen Unis) folgendermaßen gehandhabt:

  • Die Antragstellende reicht eine Hablitationsschrift ein.
Diese besteht aus etwa 5 wissenschaftlichen Artikeln (+ ein paar Ergänzungen, die nicht Teil der eigentlichen Schrift sind), die aussagekräftig für das eigene Forschungsgebiet sind.
  • Eine Habilitationskommssion wird gebildet.
Sie besteht einer vorsitzenden Person, habilitierten Lehrenden zur Begutachtung der fachlichen Qualifikation, Studierenden zur Beurteilung der didkatischen Qualifikation und einer Vertretrin des Kreises für Gleichbehandlungsfragen.
Für die Feststellung der Qualifikation werden Gutachten benötigt - die fachlichen Gutachten sollten sowohl von habilitierten Lehrenden an der Universität kommen als auch von außerhalb, die didaktischen Gutachten kommen üblicherweise von den Studierenden (so wie marty das mitbekommen hat, ist das aber nicht notwendig).
  • In der ersten Habilitationssitzung werden die Aufgaben verteilt und Termine festgelegt.
  • Es wird ein Termin festgesetzt, zu dem die Gutachten eingelangt sein müssen (üblicherweise 2 Monate + 1 Monat Zeit für Einsprüche), und einer danach für die abschließende Sitzung der Kommission.
Die fachlichen Gutachten gehen normalerweise ans Dekanat und liegen dort zur Einsicht auf.
  • Zum zweiten Termin findet eine öffentliche Probevorlesung der Kandidatin statt.
Danach berät die Kommission unter Ausschluß der Öffentlichkeit über die Gutachten. Nach einer Abstimmung über die fachliche Eignung, bei der nur Habilitierte stimmberechtigt sind, wird noch von allen über die didaktische Qualifikation abgestimmt. Danach kann die Habilitation verliehen werden.

Es gibt auf der Informatik eine Beschreibung von Werner Purgathofer, die auf seiner Homepage zu finden ist.

Einen offiziellen Text wie eine Habil auf der TU abzulaufen hat ist auf der htu-Seite unter "Downloads/Gesetzestexte" zu finden.