Studienkommission: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 11. März 2024, 19:15 Uhr
Die Studienkommission ist seit 2004 jenes Gremium, das die Studienpläne für Informatik beschließt.
Aufgaben der Studienkommission
- Erlassung und Abänderung des Studienplans.
- Begutachtung von Anträgen für die Bewilligung eines Studium Irregulare (Individueller Studienplan)
- Beratung des Senats bei Studienrechtlichen Angelegenheiten
- Festgelegt ist das in der Satzung, Studienrechtliche Bestimmungen, §2 und §27 Abs. 1.
Gesetzliche Grundlagen
Die Studienkommission ist derzeit mit einer Drittelparität besetzt. Dabei gibt es pro Kurie 4 Mitglieder. Studienkommissionen sind beschlussfähige Unterkommissionen des Senats, deren Beschlüsse müssen aber in der Regel vom Senat (insb. Studienpläne: Begutachtungsprozess) genehmigt werden.
Die Periode einer Studienkommission endet mit jener des Senats (alle 3 Jahre: 1.Oktober 2010/2013/2016/...) und ist dann von allen Kurien neu zu beschicken.