Studentische Mitarbeit: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 1. Oktober 2019, 14:48 Uhr
Während des Studiums kannst du an der Uni als Tutor*in oder Studienassistent*in mitarbeiten. Dabei gilt für dich der Kollektivvertrag für die ArbeitnehmerInnen der Universitäten, der Dinge wie die Bezahlung regelt.