Studienkommission: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 25. Februar 2016, 22:15 Uhr

Die Studienkommission ist seit 2004 jenes Gremium, das die Studienpläne für Informatik beschließt.

Aufgaben der Studienkommission

  • Erlassung und Abänderung des Studienplans.
  • Begutachtung von Anträgen für die Bewilligung eines Studium Irregulare (Individueller Studienplan)
  • Beratung des Senats bei Studienrechtlichen Angelegenheiten
  • Festgelegt ist das in der Satzung, Studienrechtliche Bestimmungen, §2 und §27 Abs. 1.

Gesetzliche Grundlagen

Die Studienkommission ist derzeit mit einer Drittelparität besetzt. Dabei gibt es pro Kurie 4 Mitglieder. Studienkommissionen sind beschlussfähige Unterkommissionen des Senats, deren Beschlüsse müssen aber in der Regel vom Senat (insb. Studienpläne: Begutachtungsprozess) genehmigt werden.

Die Periode einer Studienkommission endet mit jener des Senats (alle 3 Jahre: 1.Oktober 2010/2013/2016/...) und ist dann von allen Kurien neu zu beschicken.