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* Beratung des Senats bei Studienrechtlichen Angelegenheiten | * Beratung des Senats bei Studienrechtlichen Angelegenheiten | ||
* Festgelegt ist das in der Satzung, Studienrechtliche Bestimmungen, §2 und §27 Abs. 1. | * Festgelegt ist das in der Satzung, Studienrechtliche Bestimmungen, §2 und §27 Abs. 1. | ||
* Studienkommssion Informatik: Sitzungen alle 3-4 Wochen, immer Mittwoch Vormittag, 2-3h lang. | * Studienkommssion Informatik: Sitzungen alle 3-4 Wochen, immer Mittwoch Vormittag, 2-3h lang. | ||
* Studienkommissionen TI / winf: Sitzungen 1-3 mal im Semester, 1-2h lang | * Studienkommissionen TI / winf: Sitzungen 1-3 mal im Semester, 1-2h lang | ||
== Gesetzliche Grundlagen == | == Gesetzliche Grundlagen == |
Aktuelle Version vom 4. April 2024, 19:02 Uhr
Die Studienkommission ist seit 2004 jenes Gremium, das die Studienpläne für Informatik beschließt und damit wohl am unmittelbarsten die Studienbedingungen der Studierenden beeinflusst. Die beschlossenen Studienpläne müssen sich dabei natürlich im Rahmen des Universitätsgesetzes und der Satzung der TU Wien bewegen, die Studienkommission hat also bei weitem nicht vollkommen freie Hand. Aus diesem Grund müssen die Beschlüsse auch vom (universitätsweiten) Senat genehmigt werden, im Normalfall wird das aber nur wegen Formalfehlern verwehrt.
Parität: 4 (Profs) + 4 (Mittelbau) + 4 (Studis)
Aufgaben und Ablauf der Studienkommissionen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
- Erlassung und Abänderung des Studienplans.
- Temporäre Zuordnung von Wahl-LVAs, hauptsächlich im Master.
- Begutachtung von Anträgen für die Bewilligung eines Studium Irregulare (Individueller Studienplan)
- Beratung des Senats bei Studienrechtlichen Angelegenheiten
- Festgelegt ist das in der Satzung, Studienrechtliche Bestimmungen, §2 und §27 Abs. 1.
- Studienkommssion Informatik: Sitzungen alle 3-4 Wochen, immer Mittwoch Vormittag, 2-3h lang.
- Studienkommissionen TI / winf: Sitzungen 1-3 mal im Semester, 1-2h lang
Gesetzliche Grundlagen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Die Studienkommission ist derzeit mit einer Drittelparität besetzt. Dabei gibt es pro Kurie 4 Mitglieder. Studienkommissionen sind beschlussfähige Unterkommissionen des Senats, deren Beschlüsse müssen aber in der Regel vom Senat (insb. Studienpläne: Begutachtungsprozess) genehmigt werden.
Die Periode einer Studienkommission endet mit jener des Senats (alle 3 Jahre: 1.Oktober 2010/2013/2016/...) und ist dann von allen Kurien neu zu beschicken.