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Während des Studiums kannst du an der Uni als Tutor_in oder Studienassistent_in mitarbeiten. Dabei gilt für dich der ''Kollektivvertrag für die ArbeitnehmerInnen der Universitäten''. Dieser regelt Dinge wie  die Bezahlung.
Während des Studiums kannst du an der Uni als Tutor_in oder Studienassistent_in mitarbeiten. Dabei gilt für dich der ''Kollektivvertrag für die ArbeitnehmerInnen der Universitäten''. Dieser regelt Dinge wie  die Bezahlung.


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Tutor_innenstellen werden nicht im Mitteilungsblatt ausgeschrieben und unterliegen auch keinem formalen Bewerbungsprozess. Üblicherweise wird man Tutor_in indem man von der Lehrveranstaltungsleitung persönlich bzw. per E-Mail angeschrieben wird oder selbst nachfragt.  
Tutor_innenstellen werden nicht im Mitteilungsblatt ausgeschrieben und unterliegen auch keinem formalen Bewerbungsprozess. Üblicherweise wird man Tutor_in indem man von der Lehrveranstaltungsleitung persönlich bzw. per E-Mail angeschrieben wird oder selbst nachfragt.  


Als Tutor_in ist man im Kollektivvertrag der Gehaltsgruppe C zugeordnet, die der Verwendungsgruppe IIIa entspricht. In der Grundstufe beträgt das monatliche Gehalt für 40 Wochenstunden (allerdings sind nur max. 12 Wochenstunden möglich) € 2.061,60 (Stand 2019). Dazu kommen noch Sonderzahlungen, die allerdings ebenfalls monatlich ausgezahlt werden und das Gehalt somit um ein Sechstel erhöhen. Die Auszahlung des Gehalts (und die Anstellung als Tutor_in) erfolgt von Oktober bis Februar. Pro Wochenstunde beträgt die Bezahlung nominell somit ca. 14 € brutto (2019), wobei der Aufwand auch geringer sein kann und der Stundenlohn somit höher. Nach drei Jahren als Tutor_in erhöht sich das Grundgehalt auf € 2.366,70 für 40 Wochenstunden (2019).
Als Tutor_in ist man im Kollektivvertrag der Gehaltsgruppe C zugeordnet, die der Verwendungsgruppe IIIa entspricht. In der Grundstufe beträgt das monatliche Gehalt für 40 Wochenstunden (allerdings sind nur max. 12 Wochenstunden möglich) € 2.147,30 (Stand 2021). Dazu kommen noch Sonderzahlungen, die allerdings ebenfalls monatlich ausgezahlt werden und das Gehalt somit um ein Sechstel erhöhen. Die Auszahlung des Gehalts (und die Anstellung als Tutor_in) erfolgt von Oktober bis Februar. Pro Wochenstunde beträgt die Bezahlung nominell somit ca. 14,50 € brutto (2021), wobei der Aufwand auch geringer sein kann und der Stundenlohn somit höher. Nach drei Jahren als Tutor_in erhöht sich das Grundgehalt auf € 2.394,80 für 40 Wochenstunden (2019).


== Studienassistent_in ==
== Studienassistent_in ==
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== Externe Links ==
== Externe Links ==
* [https://www.kollektivvertrag.at/kv/universitaeten-arb-ang/universitaeten-beilage-lohn-gehalt/280914 Kollektivvertrag für die ArbeitnehmerInnen der Universitäten vom 5. Februar 2019]
 
* https://www.tuwien.at/tu-wien/organisation/zentrale-bereiche/personaladministration/fb-lehrbeauftragte-und-zeitwirtschaft/infos-lehre-und-studma-in-der-lehre/
* [https://www.kollektivvertrag.at/kv/universitaeten-arb-ang/universitaeten-beilage-lohn-gehalt/436328 Kollektivvertrag für die ArbeitnehmerInnen der Universitäten 01.02.2021]
 
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