Habilitationskommission: Unterschied zwischen den Versionen

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* Die Antragstellende reicht eine Hablitationsschrift ein. Diese besteht aus etwa 5 wissenschaftlichen Artikeln (+ ein paar Ergänzungen, die nicht Teil der eigentlichen Schrift sind), die aussagekräftig für das eigene Forschungsgebiet sind.
* Die Antragstellende reicht eine Hablitationsschrift ein. Diese besteht aus etwa 5 wissenschaftlichen Artikeln (+ ein paar Ergänzungen, die nicht Teil der eigentlichen Schrift sind), die aussagekräftig für das eigene Forschungsgebiet sind.


* Eine Habilitationskommssion wird gebildet. Sie besteht einer vorsitzenden Person, habilitierten Lehrenden zur Begutachtung der fachlichen Qualifikation, Studierenden zur Beurteilung der didkatischen Qualifikation und einer Vertretrin des Kreises für Gleichbehandlungsfragen.
* Eine Habilitationskommssion wird gebildet. Sie besteht einer vorsitzenden Person, habilitierten Lehrenden zur Begutachtung der fachlichen Qualifikation, Studierenden zur Beurteilung der didkatischen Qualifikation und einer Vertretrin des Kreises für Gleichbehandlungsfragen. Für die Feststellung der Qualifikation werden Gutachten benötigt - die fachlichen Gutachten sollten sowohl von habilitierten Lehrenden an der Universität kommen als auch von außerhalb, die didaktischen Gutachten kommen üblicherweise von den Studierenden.
Für die Feststellung der Qualifikation werden Gutachten benötigt - die fachlichen Gutachten sollten sowohl von habilitierten Lehrenden an der Universität kommen als auch von außerhalb, die didaktischen Gutachten kommen üblicherweise von den Studierenden.


* In der ersten Habilitationssitzung werden die Aufgaben verteilt und Termine festgelegt.
* In der ersten Habilitationssitzung werden die Aufgaben verteilt und Termine festgelegt.